'Nicht: “Elektronische Einbringung von Petitionen” klicken! Sondern:
Nicht: “Elektronische Einbringung von Petitionen” klicken! Sondern:
Die elektronische Unterstützung von Petitionen durch die „Handy-Signatur"
(Bei der „Handy-Signatur“ ist kein Lesegerät wie für die „Bürgerkarte“ erforderlich.)
„Petitionen im Sinne des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013 bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, konkrete Anliegen an den Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen? (Petitionsausschuss) heranzutragen.“
„Für die Behandlung im Petitionsausschuss sind mindestens 500 Unterstützungen erforderlich.“ (aus: https://www.wien.gv.at/petition/online/)
Eine dafür zuständige Stelle gibt es in jedem Bezirksamt.
Benötigt werden ein Personalausweis (Führerschein u.a.) und das eigene Handy.
EinE SachbearbeiterIn „begleitet“ die nötigen Schritte bis zur Freischaltung der „Handy-Signatur“ auf dem PC.
Das eingegebene Passwort + Widerrufpasswort für die Handy-Signatur wird zur Erinnerung auf einem Zettel mitgegeben.
Außerdem wird auf dem Blatt „Anfrage durchgeführt!“ über die meist zeitsparenden weiteren Anwendungsmöglichkeiten mittels „Handy-Signatur“ informiert.
Nun können Petitionen mittels Handy und PC unterstützt werden.