==Die elektronische Unterstützung von Petitionen durch die „Handy-Signatur"=
(Bei der „Handy-Signatur“ ist kein Lesegerät wie für die „Bürgerkarte“ erforderlich.)
„Petitionen im Sinne des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013 bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, konkrete Anliegen an den Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen? (Petitionsausschuss) heranzutragen.“
„Für die Behandlung im Petitionsausschuss sind mindestens 500 Unterstützungen erforderlich.“ (aus: https://www.wien.gv.at/petition/online/)
[[Inhaltsverzeichnis]]
===Voraussetzung: Am Bezirksamt freischalten lassen.=
Eine dafür zuständige Stelle gibt es in jedem Bezirksamt.
Benötigt werden ein Personalausweis (Führerschein u.a.) und das eigene Handy.
<n>EinE?</n> SachbearbeiterIn „begleitet“ die nötigen Schritte bis zur Freischaltung der „Handy-Signatur“ auf dem PC.
Das eingegebene Passwort + Widerrufpasswort für die Handy-Signatur wird zur Erinnerung auf einem Zettel mitgegeben.
Außerdem wird auf dem Blatt „Anfrage durchgeführt!“ über die meist zeitsparenden weiteren Anwendungsmöglichkeiten mittels „Handy-Signatur“ informiert.
===Nun können Petitionen mittels Handy und PC unterstützt werden.=
====Die einzelnen Schritte ganz genau=
* https://www.wien.gv.at/petition/online/ eingeben Nicht: “Elektronische Einbringung von Petitionen” klicken! Sondern:
* In der Übersicht „Petitionsplattform“ Wahl der gewünschten Petition (“Petitionstitel”)
* „Angaben zur Petition“
* „Petition unterstützen“ anklicken
* „Bitte wählen Sie aus: Handy-Signatur oder Bürgerkarte“ (+Infos)
* Mobiltelefonnummer – Signatur Passwort eingeben
* „Identifizieren“ klicken
* SMS wird gesendet mit „Handy-Signatur-Vergleichswert“ (überprüfen)
* „TAN“- Zeichen eingeben. (5 Min.gültig)
* „Signieren“ …warten....
* „Petition - Unterstützungserklärung“
* Seite 1: Zustimmungserklärung
* „Weiter“
* Seite 2: „Angaben zur natürlichen Person“
* „Zustimmungserklärung“ „Ja, ich unterstütze die Petition XXX.“ anklicken
* „Weiter“
* „Kontrollseite“
* „Senden“
* „Abschlussseite“
* „PDF—Ansicht“( zum Ausdrucken) und „Beenden“ klicken…GESCHAFFT!
Die elektronische Unterstützung von Petitionen durch die „Handy-Signatur"
(Bei der „Handy-Signatur“ ist kein Lesegerät wie für die „Bürgerkarte“ erforderlich.)
„Petitionen im Sinne des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013 bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, konkrete Anliegen an den Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen? (Petitionsausschuss) heranzutragen.“
„Für die Behandlung im Petitionsausschuss sind mindestens 500 Unterstützungen erforderlich.“ (aus: https://www.wien.gv.at/petition/online/)
Eine dafür zuständige Stelle gibt es in jedem Bezirksamt.
Benötigt werden ein Personalausweis (Führerschein u.a.) und das eigene Handy.
EinE SachbearbeiterIn „begleitet“ die nötigen Schritte bis zur Freischaltung der „Handy-Signatur“ auf dem PC.
Das eingegebene Passwort + Widerrufpasswort für die Handy-Signatur wird zur Erinnerung auf einem Zettel mitgegeben.
Außerdem wird auf dem Blatt „Anfrage durchgeführt!“ über die meist zeitsparenden weiteren Anwendungsmöglichkeiten mittels „Handy-Signatur“ informiert.
Nun können Petitionen mittels Handy und PC unterstützt werden.