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7.3.2022 Antwort von Dr.Sickinger zur Geschäftsordnung und meine Antwort   
2.3.2022 e-Mail an Dr.Hubert Sickinger zur Geschäftsordnung in der Bezirksvertretung   

7.3.2022 Antwort von Dr.Sickinger zur Geschäftsordnung und meine Antwort    

Sehr geehrter Herr Endl,

auf ihre Fragen gibt es zwei einfache Antworten: 1. Die Geschäftsordnungen der Bezirksvertretungen sind eine Verordnung der Gemeinde (Stadt) Wien, ein einzelner Bezirk kann diese GO gar nicht ändern; 2. Mir wäre unbekannt, dass es für Beschlüsse einer Bezirksvertretung ein Einstimmigkeitsprinzip gibt. Einstimmigkeit erhöht nur realpolitisch das politische Gewicht eines derartigen Beschlusses, den ja die Gemeinde umzusetzen hat (aber keine politische Verbindlichkeit besitzt).

Wenn die Stadt die Liegenschaft mieten und gemeinnützigen Organisationen überlassen will ist der übliche Ablauf: Der Stadtsenat fasst nach Verhandlungen mit dem Liegenschaftseigentümer (mit Mehrheit) diesen Beschluss, dieser wird - da eine Subvention - anschließend dann vom Gemeinderat (ebenfalls mit Mehrheit) beschlossen. Sie brauchen also politisch betrachtet auf beiden Ebenen primär die Zustimmung der SPÖ.

Mit freundlichen Grüßen Hubert Sickinger

Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr.Sickinger,

herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Sie ist glaube ich eine gute Basis für unser (meiner Frau und mir) Bemühen, besonders "in Zeiten wie diesen" (Dazu ein Link zu meinem aktuellen Wordpress-Text unten) in unserem Wien ein positives Beispiel der Einigkeit über parteipolitische Grenzen hinweg zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Helga und Fritz Endl

PS: https://fritzendl.wordpress.com/2022/03/07/wp158-1942-stalingrad-1982-friedenglocken-2022-ukraine/

2.3.2022 e-Mail an Dr.Hubert Sickinger zur Geschäftsordnung in der Bezirksvertretung    

Sehr geehrter Herr Dr.Sickinger,

ich bin Jg.1942, pensionierter Hauptschullehrer, wohne im 10.Bezirk Wiens und engagiere mich hier in meinem Wohngrätzl "Triesterviertel" seit 1980 ehrenamtlich und seit einiger Zeit auch als "parteifreier Grätzlaktivist". (Seit 1992 Verein "triesterviertel.at")

Nun steht unser kleiner Verein (meine Frau und ich = Vorstand) wieder vor einem Hindernis, das vermutlich die Geschäftsordnung der Bezirksvertretung betrifft.

So kurz wie möglich zur Vorgeschichte:

1901 wurde in der Knöllg.20-24/Ecke Davidgasse mit Spendengeldern das "Wöchnerinnenheim Lucina" gebaut Hier konnten auch arme Frauen unter hygienischen Bedingungen Kinder zur Welt bringen. Viele Wiener*innen sind bis 1958 hier geboren worden. Unter anderem auch der ehemalige Bürgermeister Dr.Helmut Zilk. 1958 wurde das Gebäude in eine Krankenpflegeschule der Stadt Wien umgebaut und 2005 verkauft. Ein möglicher Abriss war zu befürchten. 2006 wurde es erfreulicherweise vom türkischen "PHÖNIX-VEREIN für Kultur, Bildung und Sport" erworben, um hier das "Phönix-Realgymnasium" (mit Öffentlichkeitsrecht) zu betreiben. Derzeit sucht dieser Verein einen neuen Standort für die expandierende Schule und hat deshalb das "Lucina"-Gebäude verkauft. Daher wird ein Mieter für die Zeit nach dem „Phönix-RG“ gesucht. (Abgerissen kann es angeblich nicht werden und haben die Eigentümer auch nicht vor.)

Nun zum aktuellen Problem:

Unser Verein ist ein parteifreier „Grätzlverein“ und hat daher alle seine Aktivitäten/Projekte im „Triesterviertel“ OHNE parteipolitischer Unterstützung betrieben.

Unser Hoffnung ist, dass der Wiener Gemeinderat das „Lucina“- Gebäude durch einen EINSTIMMIGEN Beschluss zumindest für einige Jahre mietet und auch die weitere Nutzung im Konsent erfolgt (d.h. niemand hat bei Abstimmungen einen Einwand.) Hier sollten NUR Gemeinwesenexpert*innen tätig sein. Dazu: WP156: „Kommunale Intelligenz“ in das „Triesterviertel“…. | Gedanken eines besorgten Großvaters (wordpress.com)

Als „gelernter Wiener“ habe ich daher zuerst beim Klubobmann der FPÖ-Favoriten (Christian Schuch, er kennt mich) angefragt, ob auch sie so einem Wunsch an den Wr.Gemeinderat zustimmen würden.

Nach Kontakt mit dem Favoritner FPÖ-Vorsitzenden GR Stefan Berger (er kennt mich ebenfalls) teilte er mir mit, dass sie unser Anliegen unterstützen. Sie vermuten aber, dass auch ein einstimmiger Wunsch der Bezirksvertretung an den Gemeinderat aus Gründen der GO nicht zugelassen werden würde.

Daher unsere Fragen:

1. Kann die Bezirksvertretung Favoriten auch im Rahmen der geltenden Geschäftsordnung den gemeinsamen Wunsch an den Wr.Gemeinderat richten, das „Lucinagebäude“ für Veranstaltungen zu mieten? Dazu ebenfalls ein Text von meinen monatlichen Wordpress-Themen:

  https://fritzendl.wordpress.com/2018/05/31/bezirksvorsteherinnen-in-wien/

2. Wenn nicht, was müsste in der GO geändert werden? Mit freundlichen Grüßen

Fritz Endl