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===22.11.2016: Oliver Stauber auf Facebook=

§ 104 b der Wiener Stadtverfassung lautet:

(1) Jeder Einwohner (§ 61 Abs. 1: „Einwohner sind alle natürlichen Personen, die im Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben.“) hat das Recht, sich in allen im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegenen Angelegenheiten mit Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden mündlich oder schriftlich an den Bezirksvorsteher und die Mitglieder der Bezirksvertretung zu wenden.

(2) Der Bezirksvorsteher und die Mitglieder der Bezirksvertretung haben zur Entgegennahme von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden im Sinne des Abs. 1 regelmäßig Sprechstunden abzuhalten. Zeit und Ort der Sprechstunden sind durch den Bezirksvorsteher öffentlich bekanntzumachen.

(3) Über Wünsche, Anregungen, Vorschläge und Beschwerden, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Bezirk sind, hat der Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung zu berichten. Diese kann zur weiteren Beratung eine Kommission einsetzen oder die Durchführung einer Bürgerversammlung anordnen.

Oliver Stauber. "Dazu habe ich schon einige Ideen, die wir in unserer SPÖ-"Sektion ohne Namen" diskutieren werden."


22.11.2016: Oliver Stauber auf Facebook

§ 104 b der Wiener Stadtverfassung lautet:

(1) Jeder Einwohner (§ 61 Abs. 1: „Einwohner sind alle natürlichen Personen, die im Bezirk ihren Hauptwohnsitz haben.“) hat das Recht, sich in allen im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse eines Bezirkes gelegenen Angelegenheiten mit Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden mündlich oder schriftlich an den Bezirksvorsteher und die Mitglieder der Bezirksvertretung zu wenden.

(2) Der Bezirksvorsteher und die Mitglieder der Bezirksvertretung haben zur Entgegennahme von Wünschen, Anregungen, Vorschlägen und Beschwerden im Sinne des Abs. 1 regelmäßig Sprechstunden abzuhalten. Zeit und Ort der Sprechstunden sind durch den Bezirksvorsteher öffentlich bekanntzumachen.

(3) Über Wünsche, Anregungen, Vorschläge und Beschwerden, die von grundsätzlicher Bedeutung für den Bezirk sind, hat der Bezirksvorsteher der Bezirksvertretung zu berichten. Diese kann zur weiteren Beratung eine Kommission einsetzen oder die Durchführung einer Bürgerversammlung anordnen.

Oliver Stauber. "Dazu habe ich schon einige Ideen, die wir in unserer SPÖ-"Sektion ohne Namen" diskutieren werden."