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Die Freiheitlichen Bezirksräte stellen gemäß § 24 der GO der Bezirksvertretung, eingebracht in der Sitzung der Bezirksvertretung für den 10. Bezirk, am 14.12.2011
folgenden ANTRAG
Die zuständige Magistratsabteilung möge alle Genehmigungen des Laufhauses überprüfen und den Zugang in der Angeligasse 111 verbieten. Begründung: Die Anrainer/innen befürchten eine Kriminalisierung des Triesterviertels und den daraus resultierenden Wertverlust ihrer Immobilien. Da das Laufhaus nicht zu verbieten ist, kann dennoch bezüglich der Genehmigungen und Konzessionen der Betreiber eine verschärfte Kontrolle durchgeführt werden. Eine Verlagerung der Prostitution, die schon immer in der Triesterstraße stattgefunden hat, in die Seitengassen wäre für die Anrainer/innen unzumutbar.
Um Zuweisung in die Bezirksentwicklungskommission wird gebeten. | |||||