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Maßnahmen Für Ein Kindergerechtes Verkehrsystem


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Anregungen

Kinder nehmen den Straßenverkehr anders wahr als Erwachsene

  • Bis zum Alter von vier Jahren können Kinder ein stehendes von einem fahrenden Fahrzeug nicht unterscheiden.
  • Kinder sind davon überzeugt, dass sie von einem herannahenden Fahrzeug ebenso gesehen werden, wie sie selbst das Fahrzeug sehen.
  • Erst ab dem Alter von acht Jahren wird das Gehör auch im Straßenverkehr regelmäßig benutzt.
  • Entfernungen kann ein Kind erst ab dem Alter von neun Jahren einschätzen.
  • Die Geschwindigkeitswahrnehmung ist erst ab einem Alter von neun Jahren möglich.
  • Das Sichtfeld ist erst mit dem 12. Lebensjahr voll entwickelt. Deshalb kann das seitliche Herannahen einer Gefahr nur begrenzt wahrgenommen werden.
Mit folgenden Maßnahmen kann das Verkehrssystem im Ortsgebiet kindergerechter gestaltet werden

  • Möglichst flächendeckend Tempolimit 30 statt 50 im Ortsgebiet: 12 Meter benötigt ein Pkw mit Tempo 30 bei einer Vollbremsung, um stehen zu bleiben. Bei Tempo 50 erhöht sich der Anhalteweg auf 26 Meter. Diese 14 Meter sind für ein Kind, das plötzlich auf die Straße läuft, in viel zu vielen Fällen zu lang.
  • Verkehrsberuhigte Zonen einrichten: Dazu zählen Fußgängerzonen, Wohnstraßen, Spielstraßen. In Wohnstraßen dürfen Kinder auf der Fahrbahn spielen. Wohnstraßen funktionieren nur dann, wenn Menschen sich tatsächlich auf der Fahrbahn aufhalten. Daher sollen Wohnstraßen keine Gehsteige haben.
  • Fahrbahnverengungen: Breite Straßen führen zu erhöhter Geschwindigkeit. Wenn niedriges Tempo verordnet wird, sollen auch entsprechende bauliche Maßnahmen unterstützend durchgeführt werden.
  • Dichtes Wegenetz, das zum Gehen, Radfahren und Skaten einlädt: Je weniger Straßen ein Kind etwa am Weg zur Schule überqueren muss, umso höher ist die Verkehrssicherheit für die Kinder.
  • Verbreiterung der Gehwege: Die Breite eines Gehsteiges für bequemen Gehkomfort beträgt bei seitlichen Hindernissen wie Mauern mindestens 2,5 Meter und geht von einer behinderungsfreien Begegnung zweier Personen mit aufgespannten Regenschirmen oder Gepäckstücken an der Hand aus.
  • Freie Sicht für Kinder an Kreuzungen und Übergängen: Die Sichtbeziehungen zwischen Kfz-Lenkenden und Kind sind für die Vermeidung von Unfällen besonders wichtig. Das Halte- und Parkverbot vor Schutzwegen und Kreuzungen sollte von fünf auf zehn Meter ausgedehnt werden.
  • Ampeln mit ausreichenden Grünzeiten: Auch langsam Gehende, die beim Ende der Grünphase die Fahrbahn betreten, müssen die Querung beenden können, ehe der Fahrzeugverkehr wieder frei gegeben wird.
  • Schutzwege sicher gestalten: Der Schutzweg gibt ein subjektives Sicherheitsgefühl. Umso wichtiger ist, dass der Schutzweg übersichtlich angelegt ist. Auf stark frequentierten Schulwegen sollten Schutzwege zusätzlich durch Ampeln oder Schülerlotsen gesichert werden.
  • Querungshilfen an stark befahrenen Straßen
  • Kindgerechte Kennzeichnung und Beschilderung des Wegenetzes
  • Straßenoberflächen, die mit Scootern und Inlineskates gut befahrbar sind
  • Umfangreiches Netz im Öffentlichen Verkehr

Quelle: VCÖ
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