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• Geeignete Einbindung der zuständigen Stelle des Landes sowie dem Team Regionale Innovationssysteme der FFG.

• Am Ende des Durchführungszeitraums ist ein Endbericht über den durchgeführten Prozess gemeinsam mit der Projektskizze und dem Aktionsplan vorzulegen.

• Für die Abrechnung der Pauschale (EUR 10.000,-) gilt die Vorlage des Aktionsplans; die Abrechnung der Kosten (EUR 15.000,-) erfolgt durch Vorlage von Rechnungen/Zahlungsnachweisen.

• Oder Dokumentation der Erkenntnisse, warum der Aufbau einer Kooperation nicht möglich war. Gemäß Punkt 17.6.2 der SRL wird die Pauschale auch dann gewährt, wenn der Aufbau der Kooperation und die Erarbeitung des Aktionsplans nachweislich versucht, aber nicht erfolgreich war. In diesem speziellen Fall ist eine nachvollziehbare Begründung des Scheiterns der BST vorzulegen.