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Berichtspflichten |
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• Geeignete Einbindung der zuständigen Stelle des
Landes sowie dem Team Regionale
Innovationssysteme der FFG.
• Am Ende des Durchführungszeitraums ist ein Endbericht über den durchgeführten Prozess gemeinsam mit der Projektskizze und dem Aktionsplan vorzulegen. • Für die Abrechnung der Pauschale (EUR 10.000,-) gilt die Vorlage des Aktionsplans; die Abrechnung der Kosten (EUR 15.000,-) erfolgt durch Vorlage von Rechnungen/Zahlungsnachweisen.
• Oder Dokumentation der Erkenntnisse, warum der
Aufbau einer Kooperation | |||