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Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing

Die ATV-Reportage über Güssing:

http://atv.at/contentset/17158-ATV Die Reportage

oder über: http://www.sonnenseite.com/index.php?pageID=6&article:oid=a12351

Enbeddment code object classid="clsid:D27CDB6E?-AE6D?-11cf-96B8-4445535

Einleitung

Nachdem die Gemeinde Güssing bezüglich einer sinnvollen Erweiterung ihrer Energieautarkie aus erneuerbaren Rohstoffen untersucht wurde, soll im folgenden nun analysiert werden, wo die best geeigneten Standorte für welche neuen Anlagen sind. Dazu werden Kriterien aufgestellt, anhand derer die in Frage kommenden Standorte verglichen werden sollen. Auf diese Weise soll sich jener Standort herauskristalisieren, welcher die meisten Vorteile aufzuweisen hat. Die Analyse wird sich einerseits mit einer Holzvergasungsanlage zur Treibstoffproduktion, andererseits mit einer Biogasanlage zur Erzeugung von elektrischer Energie befassen.

Bewertungskriterien

Folgende Kriterien gelten als essentiell für die Standorte: Flächengröße: Die erforderliche Flächengröße hängt direkt von der zu erbringenden Leistung einer gewünschten Anlage ab. Der Standort muss also in Bezug dessen analysiert werden, ob ausreichend Fläche vorhanden ist. Distanz zu Siedlungen: Der Distanz zu Siedlungen ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen, da der Betrieb der Anlagen keine Beeinträchtigung der Lebensqalität der Bewohner mit sich ziehen darf. Diese kann durch Emissionen, Geruchsbelästigung und Lärm verursacht werden. Diesbezüglich ist unter anderem auch auf die Windrichtung zu achten. Ressourcennähe: Die erneuerbaren Rohstoffe sollen aus der Region stammen. Es ist darauf zu achten, dass für die Lieferungen kleinst mögliche Wege mit sich bringen. Die Lage des Standortes kann dabei eine entscheidende rolle spielen. Infrastruktur: Der Bau der Anlage, aber vor allem die Zu- und Ablieferungen implizieren zeitweise hochfrequenten Verkehr. Daher ist ein guter Verkehrsanschluss unabdingbar. Nähe zu Verbraucher: Damit die entstehende Abwärme sinnvoll genutzt werden kann, sollten sich hierfür Verbraucher in unmittelbarer Nähe befinden. Landschaftsbild: Um der Attraktivität der Gemeinde als Tourismusziel nicht zu schaden, darf die Anlage das Landschaftsbild nicht stören. Außerdem darf es zu keiner Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Standorte kommen.

Biogasanlage

3.1. Beschreibung der Anlage

In Anbetracht der Siedlungsstruktur und dem Biomassepotential der Gemeinde Güssing und ihrer Umgebung kommen für die Biogasanlage kleine bis mittelgroße Biogasanlagen in Frage. Das Potential der Biovergasung ist um einiges geringer, als bei der Holzvergasung, nämlich bei 1-2 MW bei großen Anlagen und zwischen 250 und 500 KW bei Kleinanlagen. Auch die umsetzbare Energie aus den Rohstoffen ist mit 22.781 MWh auf 2.071 ha Ackerfläche sehr begrenzt (1). Für eine Biogasanlage mit einer Leistung von 500 kW sollten demnach mindestens 200 Hektar landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung stehen. Für die Gemeinde Güssing kommen zwei unterschiedliche Anlagendimensionen in Frage:

  1. Eine große Anlage mit 1-2MW Leistung und einem Flächenbedarf von 2,5-4 ha. Die Abwärme einer
solchen Anlage sollte allenfalls genutzt werden, um die ökologische Effizienz und die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu steigern.

  1. Kleinanlagen als Mikronetze für Versorgungsgenossenschaften mit wenigen (bis zu ca. 10)
angeschlossenen Haushalte und Bauernhöfe. Sie liefern ungefähr eine Leistung von 150 bis 500 KW (2), und können autonom von Gemeindemitgliedern betrieben werden. Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung

1) vgl.: Energieanalyse für die Gemeinde Güssing, Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH, 02.2006, S 16
2) vgl.: www.agrarplus.at, Stand:12.12.2006

3.2. Anmerkungen zu einzelnen Bewertungskriterien

Flächengröße

Für eine Biogasanlage ist bebaubare Fläche erforderlich. Aufgrund verschiedener Anlagengrößen variiert auch die benötigte Flächengröße. Anlagen mit einer Leistung von 500 kW benötigen ca. eine Fläche von 1,5 ha, für Anlagen die 1MW Energie erzeugen muss man mit einem Flächenverbrauch von 2,5ha rechnen (bzw. 4 ha für 2MW).(1) Distanz zu Siedlungen Aufgrund der anfallenden Geruchsbelästigung und (wenn auch geringen) Emissionen ist es wichtig, einen Mindestabstand von 100 bis 150 m zum Wohngebiet einzuhalten, um eine Belästigung der Anrainer zu vermeiden. Gleiches gilt für touristisch genützte Flächen. Vor allem wegen der unangenehmen Geruchsentwicklung gilt es, auf die Hauptwindrichtung zu achten. Ressourcennähe Die benötigte Biomasse sollte aus der näheren Umgebung stammen um weite Transportwege zu vermeiden. Biogasanlagen verarbeiten landwirtschaftliche Produkte wie Mais, Raps, Grasschnitt, usw. Daher sind aus logistischen und verkehrstechnischen Gründen genügend landwirtschaftliche Flächen in der Nähe von Vorteil. In der Gemeinde sind 2.071 ha Ackerfläche verfügbar, die Gemeinde würde allerdings 7.625 ha Ackerfläche benötigen um mit Treibstoff und Strom versorgt zu sein.(2) Daher ist es ökonomisch sinnvoll Rohstofflieferanten aus Nachbargemeinden miteinzubeziehen. Infrastruktur Wichtig ist eine gute Verkehrserschließung, welche nicht durch ein Ortsgebiet führen sollte, da der Zu- und Ablieferverkehr vor allem mit LKW und Traktoren durchgeführt wird. Weiters ist die Infrastruktur des Verbrauchers zu betrachten, ob Folgeeinrichtungen wie ein Fernwärmenetz auf effiziente Weise verwirklichbar sind oder nicht. Nähe zu Verbraucher Die bei dem Vergasungsvorgang entstehende Wärme sollte genutzt werden können, d.h. dass in der Nähe von Wärmeabnehmer wie Betriebe, Siedlungen, etc. gebaut werden sollte.

3.3. Standortalternativen

Für die geplante Anlage wurden sechs Standortalternativen ausgewählt. (siehe Abb. Standorte)

  • Standort 1: Südwesten Steingraben
  • Standort 2: Osten Steingraben
  • Standort3: Südosten Krottendorf
  • Standort4: Langzeil, Rosenberg
  • Standort5: Gewerbepark Güssing
  • Standort6: Glasing, Urbersdorf
3.4. Bewertung der Standortalternativen

Flächengröße:

Standort 1:Die Flächengröße wäre ausreichend, doch die Hangneigung ist zu steil um eine große Anlage kostengünstig zu errichten. Standort 2, 3, 5 und 6: An diesen Standorten ist ausreichend gerade Fläche vorhanden.

Standort 4: Die Besiedelung in dieser Region ist sehr zersteut, insofern wird es schwer eine grössere Anlage zu bauen, Mikronetze wären jedoch sinnvoll und durchführbar. Distanz zu Siedlungen

Standort 1: Etwas zu nah und ungünstige Windrichtung zum Siedlungsgebiet

Standort 2: Die Siedlung ist gut 1 km in Windrichtung von der Siedelung entfernt, d.h. sie ist weder optisch noch auf Ebene der Emissionen ein Problem

Standort 3: Dieser Standort liegt etwas zu nah an besiedeltem Gebiet (unter 200m)

Standort 4 und 6: Eine größere Anlage würde in dieser Region überall innerhalb der Mindestabstände stehen

Standort 5: Der Gewerbepark ist optimal angelegt und erfüllt dieses Kriterium ohne Bedenken Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung

1) vgl.: E-Mail von Herrn Poandl der Firma Koch am Freitag, Montag 4.12.2006,11.00 2) vgl.: Energieanalyse für die Gemeinde Güssing, Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH, 02.2006, S 16 6 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff

Ressourcennähe Alle Standorte liegen relativ nah an den Ressourcen, auch ist die Gemeinde klein genug um etwaigen Ressourcenmangel durch Importe aus den Nachbargemeinden auszugleichen Infrastruktur

Standort 1 und 3: Die Verkehrswege führen durch die Ortschaft.

Standort 2, 4 und 6: Eine Verkehrsanbindung über einen Hauptverkehrsweg ist vorhanden.

Standort 5: gute vielgenutzte Verkehrsanbindungen.Verbraucher

Standort 1: für die Versorgung von Steingraben wäre dieser Standort ideal, im Fall der Fernwärmenutzung hätte er den geringsten Energieverlust

Standort 2: Auch von diesem Standort aus kann man Steingraben gut mit Fernwärme versorgen

Standort 3 und 5: Die Wärme kann nicht genutzt werden

Standort 4: Die Besiedelung ist für ein Fernwärmenetz nicht in ausreichender Dichte gegeben.

Standort 6: In dieser Region wird die Fernwärme-Versorgung bereits von einer vorhandenen Anlage gewärleistet Landschaftsbild: Die Biogasanlagen lassen sich im Allgemeinen gut ins Landschaftsbild einfügen. Die Standortwahl spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Übersichtstabelle:

3.5. Auswahl einer Standortalternative

Standort 2 ist unser favorisierter Standort für eine größere (~2 Mw) Biogasanlage. Die Distanz zum Siedlungsgebiet ist groß genug, sodass keine Lärm- oder Geruchsbelästigung zu erwarten sind. Trotzdem liegt Steingraben nah genug um die anfallende Abwärme für die Beheizung der dortigen Wohnungen nutzen zu können. Außerdem weist Steingraben die nötige Siedlungsdichte für ein Fernwärmenetz auf. Es ist zudem nicht an die Fernwärme von Güssing-Stadt angeschlossen, d.h. es besteht auch Bedarf). Weiters sind im Umkreis genügend Grünflächen und Felder um die Zulieferungswege für die Bauern möglichst kurz zu halten. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Ressourcen aus der Nachbargemeinde (Gerasdorf) zuzuliefern. Die Verkehrsanbindung ist optimal, denn sie liegt an einem Hauptverkehrsweg und die Transporte müssen kein dichteres Siedlungsgebiet durchfahren um zur Anlage zu gelangen. Einen eigenen Hochwasserschutz wird man für die Anlage hier nicht benötigen, weil der Standort in einer erhöhten Lage im Bezug auf den in der unmittelbaren Nähe verlaufenden Zickenbach liegt. Weiters muss auch das Wasserschutzgebiet im Raum Steingraben in beachtet werden, welches für Biovergasung zwar kein Hindernis ist, bei einer etwaigen anderwertigen Nutzung des umgewidmeten Gewerbegebietes jedoch zum Problem werden kann. Lösungsvorschlag wäre hier eine Widmung auf Zeit zu Geben, damit falls die Pläne nicht wie gewünscht verwirklicht werden eine Rückwidmung auf Grünland möglich ist. Im Gebiet um Langzeil ziehen wir die Möglichkeit in Betracht dass mehre Gemeindemitglieder sich zu Mikronetzen zusammenschließen und auf ihrem eigenen Grünland Anlagen mit bis zu 500KW aufstellen können. Vorteile hieraus sind, dass die Gemeinde (außer in Form möglicher Subvention) keine weiteren Ausgaben hat. Die Grünflächen für Anlagen in der Größenordnung müssen nicht umgewidmet werden, das heißt dass auch keine weitere Gefahr einer anderwertigen Verwendung der Flächen droht. Heizkraft und Strom, sowie Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung

Flächengröße Distanz zu Siedlungen Ressourcennähe Infrastruktur Nähe zu Verbraucher Standort 1 - - + - + Standort 2 + + + + + Standort 3 + - + o o Standort 4 - - + + - Standort 5 + + o o o Standort 6 + o + + - 7 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff gegebenfalls Treibstoff würden den Bewohnern direkt zu Gute kommen und die regionale Kaufkraft stärken.

3.6. Folgeeinrichtungen und etwaige Umwidmungen

Notwendige Folgeeinrichtungen liegen zum Beispiel bei einem notwendigen Abwärmekonzept, das erstellt werden muss, um die Energie bestmöglich nutzen zu können. Ein Punkt, der vielleicht große Veränderungen mit sich bringt, ist das erhöhte Verkehrsaufkommen. Es wäre also sinnvoll, ein Verkehrskonzept zu erstellen, welches die Bevölkerung vor Durchzugsverkehrt schützt.

4. Holzvergasungsanlagen

4.1. Beschreibung der Anlage und Bewertungskriterien der gesuchten Fläche

Aufgrund der vorangegangenen Recherche für den Zwischenbericht kommt in Güssing eine Holzvergasungsanlage für die Treibstofferzeugung in Frage, in der die Abwärme ebenfalls genutzt werden kann. Der Gesamttreibstoffbedarf der Gemeinde liegt bei 40.731 MWh.(1) Die verfügbaren Ressourcen - d.h. der noch nicht genutzte jährliche Zuwachs - betragen 6.743MWh (das entspricht 526 ha³ Wald).(1) Mit diesem Ressourcenpotential könnte der Treibstoffbedarf zu 16,6% gedeckt werden. 4.1.1. Beschreibung der gesuchten Anlagen Die Holzvergasungsanlage soll ca. 8 MW Brennstoffleistung erbringen, wobei die entstehende Abwärme genutzt werden soll. Der Flächenbedarf einer solchen Anlage liegt bei 2,3 ha, wobei die Größe des geplanten Hackplatzes mit 2,1 ha (inkl. 4000 m² Lagerfläche für Hackschnitzel) noch dazu gerechnet werden muss.(2)

4.1.2. Bewertungskriterien Flächengröße

Die Fläche für die geplante Anlage muss eine Größe von mind. 4,5 ha aufweisen. Die Errichtung einer Halle zum Schutz des Hackgutes sollte möglich sein. Weiters sind auf Grund der Brand- und Explosionsgefahr von Gas Sicherheitsabstände von 300 m zu Gebäuden und 100 m zu Starkstromleitungen zu beachten.(2) Distanz zu Siedlungen Aufgrund der bereits im Zwischenbericht angesprochenen Lärmentwicklung sowie der Staubemissionen ist es wichtig, einen Mindestabstand von 100 bis 150 m zum Wohngebiet einzuhalten, um eine Belästigung der Anrainer zu verhindern. Gleiches gilt für touristisch genützte Fläche. Vor allem bei der Staubemission gilt es, auf die Hauptwindrichtung zu achten. Ressourcennähe Das benötigte Holz sollte aus der näheren Umgebung stammen um weite Transportwege zu vermeiden. Ebenso ist es wichtig, vorhandene Forststraßen und Bringungsanlagen ausnützen zu können. Widmungen Die für eine Holzvergasungsanlage in Frage kommende Fläche muss als Industriegebiet oder Betriebsgebiet ausgewiesen bzw. muss eine Umwidmung in ein solches möglich sein. Bei Umwidmungen darf es zu keinen Konflikten mit umgebenden Widmungen kommen. Flächen, welche als HQ 30 ausgewiesen sind, kommen für den Bau einer Holzvergasungsanlage nicht in Frage. Auf HQ 100 Flächen muss die Anlage Hochwassersicher sein. Infrastruktur Bei den Infrastruktureinrichtungen kommt es vor allem auf einen möglichen Anschluss an das Wasser-, Kanal- und Stromnetz an. Ebenso wichtig ist eine gute Verkehrserschließung, da der Zu- und Ablieferverkehr vor allem mit LKW und Traktoren durchgeführt wird. Verbraucher Die bei dem Verbrennungsvorgang entstehende Wärme sollte genutzt werden können, d.h. das in der Nähe Wärmeabnehmer wie Betriebe, Siedlungen, etc. angesiedelt sein sollten. Landschaftsbild Um die Attraktivität der Gemeinde als Tourismusziel nicht zu verringern, darf die Anlage das Landschaftsbild Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung

1) vgl.: Energieanalyse für die Gemeinde Güssing, Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH, 02.2006 2) vgl. E-Mail von Herrn Poandl, 6.12.2006 8 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff nicht stören. Außerdem darf es zu keiner Beeinträchtigung ökologisch wertvoller Standorte kommen.

4.2. Standortalternativen

Für die geplante Anlage wurden zwei Standortalternativen ausgewählt. Diese werden im folgenden Abschnitt anhand der definierten Bewertungskriterien bewertet. Standort A: liegt im Norden des Gewerbeparks "Güssing-Nord" (IG); der südliche Teil kommt wegen der geringen Flächenreserven und der Nähe zu touristischen Zentren als Standort nicht in Frage Standort B: liegt in Steingraben, bei der Müllverbrennungsanlage/Kläranlage 4.3. Bewertung und Auswahl einer Standortalternative Flächengröße Standort A: Die notwendige Größe der Fläche stellt im IG kein Problem dar. Auch die Errichtung von Hackplatz und Halle wäre hier möglich. Standort B: Auch Standort B bietet die notwendige Flächengröße. Distanz zu Siedlungen Standort A: Rund um das IG befinden sich keine Siedlungen in unmittelbarer Nähe. Die Sicherheitsabstände können somit eingehalten werden. Standort B: Auch hier gibt es keine direkt angrenzenden Siedlungen. Allerdings wäre die Distanz zur geplanten Anlage geringer als bei Standort A. Ressourcennähe Standort A: Da in der Gemeinde nicht genügend Holz verfügbar ist, müsste es zum Teil aus den umliegenden Gemeinden importier werden. Bei der Standort A würde der LKW-Verkehr zu einem großen Teil durch das Stadtgebiet von Güssing hindurch gehen. Standort B: Bezüglich Ressourcenverfügbarkeit gilt hier das gleiche wie für Standort A. Bei Holznutzung aus den Wäldern im Norden des ausgewählten Standortes würden die direkten Zulieferwege nicht durch Siedlungsgebiet führen. Widmungen Standort A: Die notwendige Widmung als Industriegebiet ist hier bereits vorhanden. Eine Umwidmung ist nicht nötig. Standort B: Die hier in Frage kommenden Flächen sind als Grünland bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen gewidmet. Man müsste eine Umwidmung in Industriegebiet vornehmen, um eine Holzvergasungsanlage bauen zu können. Infrastruktur Standort A: Ein Anschluss an das Wasser-, Kanal- und Stromnetz ist bereits vorhanden bzw. vorbereitet. Ebenso ist eine ausreichende Verkehrsanbindung vorhanden. Standort B: Auf Grund der momentanen Widmung sind noch keine Aufschließungen vorhanden. Des Weiteren ist die Verkehrsanbindung in diesem Gebiet schlechter ausgebaut als bei Standort A. Verbraucher Standort A: Die bei dem Verbrennungsvorgang entstehende Abwärme kann hier an andere im IG angesiedelte Betriebe weitergeleitet werden. Standort B: Es gibt keine direkten Abnehmer für die entstehende Abwärme; eine Leitung zu den umliegenden Siedlungen würde sich nicht rentieren, da der Wärmeverlust zu hoch wäre. Aufgrund der Bewertung der beiden Standorte anhand der vorab definierten Kriterien wurde Standort B ausgeschlossen. Die Entscheidung begründet sich auf der fehlenden Infrastruktur, der notwendigen Umwidmung sowie der schlechten Verkehrserschließung. Übersichtstabelle: Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung PJ 855106 WS 2006/2007 Flächengröße Distanz zu Siedlungen Ressourcennähe Widmung Infrastruktur Verbraucher Standort 1 + + + + + + Standort 2 + - + - - - 9 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff Auswertung Die Bewertung macht klar ersichtlich, dass nur Standort 1 wahrhaft in Frage kommt für die Holzvergasungsanlage.

4.4. Folgeeinrichtungen und etwaige Umwidmungen

Notwendige Folgeeinrichtungen liegen zum Beispiel bei der nötigen Tankstellenmodifikation für Biogas. Weiters muss ein Abwärmekonzept erstellt werden um diese Energie bestmöglich nutzen zu können. Das Problem bzw. der Nachteil der sich hier ergibt ist folgender: da Güssing als Stadt in Bezug auf Wärme bereits autark ist, geht die entstandene Wärme, sofern sie nicht von den Betrieben genutzt werden kann, verloren. Ein Punkt, der vielleicht große Veränderungen mit sich bringt, ist das erhöhte Verkehrsaufkommen. Dieses kann durch die Ausweitung des Industriegebietes und dem damit verbundenen steigenden Industrieverkehr zu einem Problem für Güssing werden, da momentan die Verkehrserschließung aus Osten, Süden und Westen durch die Stadt führen. Es wäre also sinnvoll, ein Verkehrskonzept zu erstellen, welches die Bevölkerung vor Durchzugsverkehrt schützt.

5. Resumé

Die Biogasanlage stärkt hingegen die Position der Gemeinde Güssing als Modell Gemeinde zu erneuerbaren Energien. Sie bringt die Gemeinde wieder einen großen Schritt vorwärts in Richtung Energie- Autarkie. Biogasanlagen mit einer Leistung bis zu ca. 1MW können grundsätzlich auf den Widmungen "Industriegebiete", "Dorfgebiet" und "Betriebsgebiet" errichtet werden. Sofern es nicht gegen naturschutzoder wasserrechtliche Bestimmungen verstößt, können kleine private Biogasanlagen innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebs auch auf Grünland errichtet werden. Umwidmungen können vom Gemeinderat beschlossen werden. Dabei muss allerdings das Landesentwicklungsprogramm und v.a. der Landesraumordnungsplan berücksichtigt werden. Die durch die Holzvergasungsanlage erbrachte Leistung kann den Gesamtbedarf der Gemeinde an Treibstoffen nicht decken. Sie leistet lediglich einen geringen Beitrag und ist als erster Schritt in Richtung Biogas als Treibstoff zu sehen. Außerdem geht aus den geplanten Energiesystemen der Gemeinde hervor, dass das zur Verfügung stehende Waldpotential nur zu einem Teil zur Treibstoffproduktion genutzt werden soll. Der wesentlich größere Teil soll als RME (Rapsmethylester) verwendet werden. Ein weiterer Ausbau der Biomassenutzung bringt auf jeden Fall nicht nur eindeutig ökologische, sondern auch ökonomische Vorteile. Es werden durch den Bau und den Betrieb der Anlagen viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Das ist ein Effekt, der sich besonders in strukturschwachen, ländlichen Gebieten positiv auswirkt. Die erwähnten ökologischen Aspekte wurden bereits im Zwischenbericht näher erläutert und beschränken sich nicht nur auf eine CO2 -Neutralität bei der Verbrennung von Biomasse und verminderte Emissionen von Gesundheitsgefährdenden Stoffen. Allein auf Grund der weiter ansteigenden Ölpreise der begrenzt vorhandenen fossilen Energieträger, ist es die einzige zukunftsfähige Lösung, so früh wie möglich die Nutzung von Biomasse zu forcieren. Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung PJ 855106 WS 2006/2007 10 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung

11 Hausleithner, Hiebl, Michor, Plenk, Scherzer, Wolff

Quellen:

1) E-Mail von Herrn Poandl der Firma Koch am Mittwoch, 06.12.2006,11.00 2) Energieanalyse für die Gemeinde Güssing, Europäisches Zentrum für erneuerbare Energie Güssing GmbH, 02.2006 3) http://www.eee-info.net/deutsch.php?bereich=modell, Europäisches Zentrum für Erneuerbare Energie, Urschick, A., Thema: Biogasanlagen, Stand: 12.2006 4) http://www.renet.at/deutsch/standorte/guessing/technik.php, ARGE Kompetenznetzwerk Energie aus Biomasse, Thema: Holzvergasungsanlage, Stand: 12.2006 5) www.agrarplus.at, Stand:12.12.2006 Anlagen für erneuerbare Energien in Güssing Übungen zu Raumplanung PJ 855106 WS 2006/2007