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11.4.2013

Sehr geehrter Herr Endl,

folgende Stellungnahme der Wiener Stadtgärten zu Ihrer Einladung "Sind Kinder und Hunde gleichwertig?":

Die Wiener Stadtgärten planen, errichten und pflegen Parkanlagen prinzipiell für alle Nutzer/innengruppen. Die Wiener Stadtgärten erachten daher eine Wertediskussion Mensch/Tier für nicht zielführend und stehen für eine Polarisierung in dieser Weise nicht zur Verfügung.

Des Weiteren darf bemerkt werden, dass das Miteinander innerhalb von Parkanlagen und Spielplätzen von nachstehenden Landesverordnungen/Gesetzen klar geregelt und durch Beschilderung kund getan ist. Nichteinhaltung dieser Landesverordnungen/Gesetze und daraus resultierende Konflikte stellen ein gesellschaftlich-disziplinäres Problem dar, welches professioneller Moderation und Exekution bedarf. Diese Kompetenz sehen die Wiener Stadtgärten zB bei Gebietsbetreuungen, Agendabüros, bzw. der Polizei angesiedelt.

Die Wiener Stadtgärten bitten aus den genannten Gründen um Verständnis, dass wir an Ihrer Veranstaltung nicht teilnehmen werden.

Ergänzend dürfen wir Ihnen die diesbezügliche Gesetzeslage freundlich zur Kenntnis bringen: die Wiener Grünanlagenverordnung (besonders § 5), das Wiener Tierhaltegesetz (besonders §§ 5 und 6), sowie das Wiener Reinhaltegesetz (besonders § 2 (1) 1. g) regeln primär die Nutzung von Parkanlagen. WasteWatcher exekutieren das Wiener Reinhaltegesetz, die Polizei die beiden anderen Gesetze. Hier die drei angeführten Landesgesetze in ihrem vollen Wortlaut zu Ihrer freundlichen Information:

Mit freundlichem Gruß

Ing.Rainer Weisgram
Stadtgartendirektor