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Auszüge aus der Antwort vom 3.8.2011

Sehr geehrter Herr Endl,

bezogen auf Ihre Anfrage vom 28. Juli 2011 können wir Ihnen Folgendes mitteilen:

bisher wurde die eigenbetriebene Post-Geschäftsstelle in Wien, Hardtmuthgasse 139, nicht gemäß § 7 Postmarktgesetz (PMG) bei der Regulierungsbehörde zur Schließung angemeldet......

Schließungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs 3 PMG:

Eine eigenbetriebene Post-Geschäftsstelle darf nur dann geschlossen werden,

  • wenn die kostendeckende Führung dieser dauerhaft (dies ist ein „Zeitraum von etwa zwei Jahren in einer sowohl rückblickenden als auch zukunftsorientierten Betrachtung) ausgeschlossen ist
  • sowie die Erbringung des Universaldienstes (flächendeckende Versorgung) durch eine andere Post-Geschäftsstelle (auch bereits bestehende andere Post-Geschäftsstelle)
gewährleistet ist......

Zudem wird vor der Entscheidung der PCK der Post-Geschäftsstellen-Beirat gehört. Dieser wurde aufgrund § 43 PMG der PCK als beratendes Gremium in Fragen der flächendeckenden Versorgung mit Post-Geschäftsstellen zur Seite gestellt und besteht aus Vertretern des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie einem nicht stimmberechtigten Mitglied der RTR-GmbH.

Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr RTR-Team

-- Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
Mariahilfer Straße 77-79, 1060 Wien