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Wirbel um Brücke

Architektur: Mit der Vergabe des Wienerberg-Stegs an den Spanier Santiago Calatrava wird erneut öffentlich gebaut, ohne auszuschreiben

Die Anhöhe des Wienerberges und die sagenumwobene Spinnerin am Kreuz seien seit jeher Ort des Überganges und Tor zur Stadt. So schildert die MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) die städtebauliche Bedeutung des Wienerbergs. Nun will die Stadt mit dem Wienerbergssteg an diesem sagenumwobenen Ort ein neues architektonisches Wahrzeichen setzen. Wunschkandidat von Planungsstadtrat Rudolf Schicker (SP) ist der spanische Star-Architekt Santiago Calatrava. Im Planungsausschuss, der am Mittwoch im Rathaus tagt, soll die Entscheidung für den Spanier beschlossen werden.

Architektenkammer und Rathaus-Opposition wünschen sich etwas anderes: eine Ausschreibung. Als Begründung, warum eine solche nicht notwendig ist, legt die Stadt ein Gutachten vor. Kern-Aussage: Im Mittelpunkt stehe der Architekt und nicht das Bauwerk. Ein Operndirektor könne sich schließlich auch einen Star aussuchen, argumentiert Eduard Winter, Leiter der Vergabekommission der MA 29 (Brückenbau).

ÖVP-Planungssprecher Alfred Hoch findet das nicht nachvollziehbar. "Da könnte man für jedes Bauvorhaben einen Architekturkünstler engagieren, ohne auszuschreiben." Das Gutachten hält Hoch für "ein Gefälligkeitsgutachten, damit sich Schicker ein Denkmal bauen kann."

Die grüne Planungssprecherin Sabine Gretner sieht in der Argumentation der Stadt zudem einen Widerspruch: Tatsächlich ist in der Projektbeschreibung von einer Fußgänger-Brücke die Rede, da diese derzeit einer "unhaltbaren Situation" ausgesetzt seien. Gretner: "Da geht es um ein Verkehrsbauwerk, das eindeutig einer Ausschreibung bedarf."

Beispiele öffentlicher Bauvorhaben, die nicht öffentlich ausgeschrieben wurden, hat es in jüngster Vergangenheit viele gegeben. Die Entscheidung der Stadt, den Pratervorplatz nicht auszuschreiben, wurde vom Rechnungshof zerrissen. Ebenso die "Bahnhof-City" am neuen Hauptbahnhof, die nicht ausgeschrieben wurde mit der Begründung, Bauherrin sei nicht die ÖBB, sondern deren – private – Tochter ÖBB-Immobilen. Eine Argumentation, die dem Bundesvergabeamt nicht genügte.

Artikel vom 10.06.2008 16:34 | KURIER | Barbara Mader