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Für beide Themen (Gesetz und Gesundheit) ist die Polizei zwar nicht zuständig (die hat sowieso genug zu tun), die Bezirkspolitiker*innen aber schon.
Für beide <n>Themen</n> (Gesetz und <n>Gesundheit</n>) ist die Polizei zwar nicht zuständig (die hat sowieso genug zu tun), die Bezirkspolitiker*innen aber schon.

Büroleiter
Bezirksvorstehung Favoriten 26.11.2014

Sehr geehrter Herr Endl,

vielen Dank für Ihren Hinweis.

Die von Ihnen angesprochene „Abstandsregelung“ von Schulen, Kindergärten, etc. zu Prostitutionslokalen ist im „neuen“ Wiener Prostitutionsgesetz 2011 nicht mehr enthalten.
Eine weitere wesentliche Änderung war, dass die Prostitutionsanbahnung – also das öffentliche Herumstehen - im Wohngebiet generell verboten wurde.

Zuständige Behörde ist die Polizei, sodass ich Ihr Mail an Herrn Stadthauptmann Hofrat Dr. Michael Lepuschitz mit dem Ersuchen weiter geleitet habe, Ihnen direkt zu antworten.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.

Mit freundlichen Grüßen
RegR Franz Jerabek
Büroleiter
Bezirksvorstehung Favoriten


Diese Antwort von Dr.Lepuschitz kam am 9.1.2015:

Sehr geehrter Herr Endl,

im Wege der Bezirksvorstehung habe ich Ihre E-Mail erhalten und das Stadtpolizeikommando Favoriten um Erhebungen ersucht.

Tatsächlich wird die von Ihnen genannte Adresse zu einem Prostitutionslokal im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes umgebaut.
Die örtliche Polizei wurde von der Betreiberin darüber in Kenntnis gesetzt, das Prüf- und Genehmigungsverfahren ist derzeit im Laufen.

Wie Ihnen bereits von der Bezirksvorstehung mitgeteilt wurde, hat die Änderung des Gesetzes auch die ursprünglichen „Abstandsregelungen“ entfernt, allerdings prüft die Sicherheits- und Verkehrspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Wien in ihrem Genehmigungsverfahren sämtliche Umstände, welche für oder gegen die Errichtung eines Prostitutionslokales sprechen, im Rahmen des Gesetzes.

Wenn Sie Wahrnehmungen zum Verdacht konkreter Verwaltungsübertretungen oder Straftaten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Lepuschitz, Hofrat
Stadthauptmann

Landespolizeidirektion Wien
Polizeikommissariat Favoriten
Van der Nüll Gasse 11, 1100 Wien


Meine Antwort:

Sehr geehrter Herr Dr.Lepuschitz,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich schätze das Bemühen der Polizei-Favoritens um ein möglichst friedliches Miteinander sehr und gehe davon aus, dass sie auch bei Gesetzesübertretungen in der Hardtmuthgasse dementsprechend eingreifen würde.

Dennoch gestatten Sie mir bitte zwei rhetorisch gemeinte Fragen:

1. Es ist also gesetzeskonform, wenn direkt gegenüber von Kindergärten oder Schulen Rotlichtlokale betrieben werden. Widerspricht das nicht dem „gesunden Hausverstand“ ?

2. Dass Kindergärten überhaupt an der Triesterstraße schon aus gesundheitlichen Gründen (+Rotlichtmilieu) genehmigt werden, verstehe ich nicht.
Ist nicht besonders für Kleinkinder schon die Bleibelastung durch den Autoverkehr genug bedenklich?

Für beide Themen (Gesetz und Gesundheit) ist die Polizei zwar nicht zuständig (die hat sowieso genug zu tun), die Bezirkspolitiker*innen aber schon.

Mit freundlichen Grüßen

Fritz Endl :-)