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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
2021-01-21


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Thema 2: Annemarie Fromm: Digitaler Wandel im Rathaus

* Folien zum Vortrag
* Chat zu beiden Vorträgen
* Seminararbeit von Annemarie Fromm
Thema 2: NN: Digitaler Wandel im Rathaus

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Annemarie Fromm, 07.12.2020
NN, 07.12.2020

Lesen, Schreiben, Rechnen, Programmieren – Die vier Kulturtechniken?!

Termin: 21. Januar 2021 15.15 Uhr

Ort: BBB-Raum BIS.SIM

Thema 1: Maximilian Schmidt, Julia Lang: Lesen, Schreiben, Rechnen, Programmieren – Die vier Kulturtechniken?!

Thema 2: NN: Digitaler Wandel im Rathaus

Ankündigung

Thema 1: Lesen, Schreiben und Rechnen gelten im Allgemeinen als die Kulturtechniken unserer Gesellschaft. Das Erlernen dieser drei Disziplinen ist selbstverständlicher Bestandteil der schulischen Bildung. Im Seminar wollen wir diskutieren, ob die Liste der Kulturtechniken noch zeitgemäß ist oder bereits heute um die Technik des Programmierens erweitert und somit Programmieren als Pflichtfach für alle SchülerInnen ab der Grundschule unterrichtet werden muss. Um eine Diskussionsgrundlage zu schaffen, stellen wir den Status quo der Vermittlung von Programmierkenntnissen im deutschen Bildungssystem dar. Zudem geben wir einen Überblick über die vergleichsweise fortschrittliche Vorgehensweise an englischen Schulen und arbeiten den Unterschied zwischen Medienbildung und Informatik- beziehungsweise Programmierunterricht heraus.

Julia Lang, Maximilian Schmidt, 14.01.2021

Thema 2: In Zeiten von Corona gilt Kontaktbeschränkungen als höchstes Ziel unserer Gesellschaft. Wollen wir nicht mit vielen Menschen in einer Verwaltung sitzen und Stunden auf die Durchsage der von uns gezogenen Nummer warten? Doch reicht es aus, wenn man einen Termin online vereinbart? Ist das schon eine Digitalisierung unserer Verwaltung? Was hat der Begriff E-Government mit der Diskussion zu tun? Oder müssen die Verwaltungsprozesse ganz online stattfinden? Wieso sind andere Länder so erfolgreich mit der Digitalisierung ihrer Verwaltungen? Können wir davon etwas übernehmen?

Doch was passiert mit unseren Großeltern, die keinen Internetzugang besitzen und sich nicht online einen Termin machen können? Ist eine digitale Verwaltung dann überhaupt der richtige Weg, oder welche Konzepte braucht es, um der demographischen Struktur unserer Gesellschaft gerecht zu werden?

NN, 07.12.2020

Anmerkungen

Das digitale Zeitalter stellt neue und höhere Anforderungen an die Fähigkeiten jedes Einzelnen zur Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Geschehen. Grundlegende solche Fertigkeiten wie Schreiben, Lesen und Rechnen werden auch als Kulturtechniken bezeichnet. Die flächendeckende Verbreitung dieser Fertigkeiten ist ein Kind des 20. Jahrhunderts, die Bemühungen der Einführung einer solchen Allgemeinbildung gehen Hand in Hand mit der Entfaltung der Industriegesellschaft und können bis zu den Rechenschulen eines Adam Riese zurückverfolgt werden.

Mit reinem Lesen, Schreiben und Rechnen ist es heute nicht mehr getan – es gehört ein Mindestmaß auch an kultureller Bildung dazu, um nicht als "struktureller Analphabet" zu gelten. Wie steht es dabei um die Vermittlung weiterer Fertigkeiten? Das deutsche Gymnasium ist stark einem humanistischen Bildungsideal verpflichtet, in dem (technische) Fertigkeiten nur einen Randplatz einnehmen. Stärker ausgeprägt sind Fragen der Vermittlung technischer Fertigkeiten in der sächsischen Oberschule und waren es auch in der polytechnischen Oberschule der DDR.

Nun also die im ersten Vortrag aufgeworfene Frage: Welche Fertigkeiten und wie viel davon müssen ins Schulcurriculum integriert werden, um flächendeckend mit den Herausforderungen des digitalen Zeitalters Schritt zu halten? Müssen es eher logisch-kalkulatorische Fertigkeiten sein (Programmieren oder auch nur Algorithmieren – dies wurde von den Vortragenden nicht unterschieden – als "Kulturtechnik") oder eher medienzentriert-strukturelle Fertigkeiten (als "Medienkunde")? Und wenn dies geklärt ist, wie dies curricular verankern, als weiteres Schulfach oder integrativ? Die Befürworter eines eigenen Schulfachs werden oft mit der Frage konfrontiert, welchem anderen Fach sie die Stunden wegnehmen wollen, aber auch eine integrative Lösung steht vor der Frage, wie neue Inhalte zeitlich eingebaut werden sollen.

Eine generelle Frage wurde weder im Vortrag noch in der Diskussion berührt: Welchen Platz nimmt Technikbildung überhaupt im deutschen Schulsystem und da insbesondere im deutschen Gymnasium ein? Welcher Technikbegriff verbirgt sich im Wort Kulturtechnik, dass man diese allein mit der elementaren Beherrschung der Techniken des Lesens, Schreibens und Rechnens verbindet? Denn sowohl eine Technik des Programmierens als auch eine Medienkunde gehen weit über einen solchen Elementarbereich hinaus. Wenn Technik wie in der Vorlesung definiert wird, dann muss das Schulcurriculum die Frage beantworten, welches private Verfahrenskönnen muss in welchem Umfang in der Schule ausgeprägt werden, um später an den institutionalisierten Verfahrensweisen nicht nur teilzuhaben, sondern diese als verantwortungsbewusste Staatsbürger auch weiterzuentwickeln. Dabei kann es auch in der Schule nicht nur um Vermittlung gehen.

Der zweiten Vortrag thematisierte den digitalen Wandel im Rathaus und damit die Frage der digitalen Transformation von Verwaltungshandeln. Der Vortrag konzentrierte sich ausschließlich auf die Außenperspektive des Bürgers und wirkliche oder auch nur imaginierte strukturelle Probleme in diesem Bereich. Ausgeblendet blieben die infrastrukturellen Voraussetzungen, die zunächst in der Verwaltung selbst geschaffen werden müssen, ehe ein Bürgerbüro Verwaltungsleistungen "aus einer Hand" anbieten kann. Dabei sind nicht nur Datenformate zu standardisieren und Datenhaltungsstrukturen von Papier- auf digitale Formate zu transformieren, sondern im Prinzip sämtliche Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand zu stellen. Da eine funktionierende Verwaltung auf eine hohe Abstimmung ihrer Prozesse angewiesen ist, und die Verwaltung für diese Umbauprozesse auch nicht eben mal ihren Betrieb für zwei Jahre einstellen kann, macht dies die Schwierigkeit der inneren Umbauprozesse deutlich. Im Gegensatz zu Privatunternehmen mit den Durchgriffsmöglichkeiten des strategischen Managements sind dabei auch noch die Regeln des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit ihren Begründungs- und Legitimierungserfordernissen einzuhalten als Regeln einer der Gewaltenteilung verpflichteten repräsentativen Demokratie.

Hans-Gert Gräbe, 30.01.2021


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