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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
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Digitale Technik bei Kindern – zwischen Fürsorge und Überwachung
Digitale Technik bei Kindern – zwischen Fürsorge und Überwachung

Hinzugefügt: 15a16,27

=== Anmerkungen ===

In der Diskussion wurde zum Ende hin gefragt, ob das Wort Überwachung in diesem Kontext angebracht sei oder eher für strukturierte Maßnahmen in Verhältnissen reserviert werden sollte, die durch massive Machtungleichgewichte geprägt sind, insbesondere also staatliche Überwachung.

Dieser Tenor durchzog die gesamte Diskussion: In welchem Verhältnis steht die Fürsorge- und Aufsichtspflicht – nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern auch als moralisch-ethische Verpflichtung und private emotionale Gebundenheit von Eltern – zu den technischen Möglichkeiten, die als Hilfsmittel zur ihrer Umsetzung herangezogen werden können.

Die meisten der Beispiele im Vortrag, die sich allerdings vorwiegend auf die Nutzung vorhandener technischer Infrastrukturen und gesetzlicher Regelungen durch Privatpersonen konzentrierten, wurden als ambivalent charakterisiert. Die kombinatorische Explosion der möglichen Entscheidungskombinationen ließ den Vortragenden allerdings ratlos sein. Dabei stellt sich die Frage, ob hier wirklich jede Entscheidungsoption in der einen Frage mit jeder in einer anderen kombiniert werden kann oder sich nicht doch rote Linien identifizieren lassen, mit denen die betrachteten Entscheidungsalternativen zu Mustern gruppiert und Menschenbildern zugeordnet werden können, die privaten Fürsorge- und Erziehungsparadigmen zu Grunde liegen.

Daran schließt sich die Frage an, wie sich solche Eltern- und Erziehungsbilder in den letzten 100 Jahren entwickelt und in welchen kooperativen Handlungsstrukturen sich diese Bilder manifestiert und verfestigt haben. Eine solche Entwicklung von im 19. Jahrhundert verbreiteten Kindererziehungsprinzipien bis zur Kinderrechtskonvention der UNO im Jahr 1989 sah der Vortragende durchaus. Von einem solchen Punkt aus ließe sich aber auch genauer klären, in welchem Verhältnis die Realisierung zunächst allein technischer Möglichkeiten als institutionalisierte technische Infrastrukturen (etwa als Kamerasystem in einer Kita) zu derartigen Handlungsstrukturen steht, ohne welche die besprochenen privaten Handlungsoptionen gar nicht bestehen würden.

Hans-Gert Gräbe, 15.12.2019

Überwachung in Elternhaus und Kita im digitalen Zeitalter

Termin: 5. Dezember 2019 15.15 Uhr

Ort: Seminargebäude, SG 3-11

Thema: Gerald Sommer: Überwachung in Elternhaus und Kita im digitalen Zeitalter

Ankündigung

Digitale Technik bei Kindern – zwischen Fürsorge und Überwachung

Die längste Zeit wurde die Verantwortung der Eltern für ihre Kinder unter der Prämisse gesehen, dass Kinder unreife, unfertige und untergeordnete Wesen seien. Die Entwicklung von Kinderrechten und Kinderschutz führten zu einem Wandel des Bildes von Kindern hin zu kompetenten Persönlichkeiten. Tagesaktuell wird sogar die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz diskutiert. Dem entgegen steht heute ein verstärkter Drang zur Beobachtung, Überwachung und Kontrolle kindlicher Entfaltungsmöglichkeiten unter Einsatz moderner Technik. Der Vortrag wird eine Auswahl digitaler Überwachungstechniken beleuchten, deren Chancen und Risiken diskutieren und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf Kinder, Eltern und Gesellschaft thematisieren.

Gerald Sommer, 29.11.2019

Anmerkungen

In der Diskussion wurde zum Ende hin gefragt, ob das Wort Überwachung in diesem Kontext angebracht sei oder eher für strukturierte Maßnahmen in Verhältnissen reserviert werden sollte, die durch massive Machtungleichgewichte geprägt sind, insbesondere also staatliche Überwachung.

Dieser Tenor durchzog die gesamte Diskussion: In welchem Verhältnis steht die Fürsorge- und Aufsichtspflicht – nicht nur als gesetzliche Vorgabe, sondern auch als moralisch-ethische Verpflichtung und private emotionale Gebundenheit von Eltern – zu den technischen Möglichkeiten, die als Hilfsmittel zur ihrer Umsetzung herangezogen werden können.

Die meisten der Beispiele im Vortrag, die sich allerdings vorwiegend auf die Nutzung vorhandener technischer Infrastrukturen und gesetzlicher Regelungen durch Privatpersonen konzentrierten, wurden als ambivalent charakterisiert. Die kombinatorische Explosion der möglichen Entscheidungskombinationen ließ den Vortragenden allerdings ratlos sein. Dabei stellt sich die Frage, ob hier wirklich jede Entscheidungsoption in der einen Frage mit jeder in einer anderen kombiniert werden kann oder sich nicht doch rote Linien identifizieren lassen, mit denen die betrachteten Entscheidungsalternativen zu Mustern gruppiert und Menschenbildern zugeordnet werden können, die privaten Fürsorge- und Erziehungsparadigmen zu Grunde liegen.

Daran schließt sich die Frage an, wie sich solche Eltern- und Erziehungsbilder in den letzten 100 Jahren entwickelt und in welchen kooperativen Handlungsstrukturen sich diese Bilder manifestiert und verfestigt haben. Eine solche Entwicklung von im 19. Jahrhundert verbreiteten Kindererziehungsprinzipien bis zur Kinderrechtskonvention der UNO im Jahr 1989 sah der Vortragende durchaus. Von einem solchen Punkt aus ließe sich aber auch genauer klären, in welchem Verhältnis die Realisierung zunächst allein technischer Möglichkeiten als institutionalisierte technische Infrastrukturen (etwa als Kamerasystem in einer Kita) zu derartigen Handlungsstrukturen steht, ohne welche die besprochenen privaten Handlungsoptionen gar nicht bestehen würden.

Hans-Gert Gräbe, 15.12.2019


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