Hans Gert Graebe / Seminar Wissen / 2011-01-17 |
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Termin: Montag, 17.01.2011, 17.15 Uhr Ort: Uni Leipzig, Universitätsstraße 7, Seminargebäude, Raum 1-10 Fabian Externbrink
Im Prozess des Wandels hin zu einer digitalen Gesellschaft mit vollkommen neuen Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten steht die Frage der Stellung klassischer Medien, darunter insbesondere der Aufgaben eines - öffentlich-rechtlich, also mit des Bürgers Geldern, finanzierten - öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ÖRR) neu. Die Wogen schlagen in vielen Richtungen hoch, etwa
Hans-Gert Gräbe, 12.01.2011
Der Schwerpunkt des Vortrags und der anschließenden Diskussion lag auf zwei Themen:
Dieser historische Rahmen erklärt die Quelle der unter 2. diskutierten Staatsferne der Finanzierungsstruktur des ÖRR. Zunächst erläuterte der Referent, dass viele Probleme in diesem Bereich, die gern mit der GEZ in Verbindung gebracht werden, gar nicht zu deren Zuständigkeitsbereich gehören Dies betrifft sowohl die Höhe als auch die Modalitäten der Gebührenfestlegung und auch Ausgestaltung der Finanzierung des ÖRR über Gebühren überhaupt. Die klassisch als "Geräteabgabe" konzipierte Erhebungsbasis ist im Zeitalter digitaler Multifunktionsgeräte bereits arg unter Druck geraten. Der Versuch, dies GG-konform durch eine - staatsfern zu erhebende - steuerartige "Haushaltsabgabe" zu ersetzen, wirft seinerseits eine Unmenge von rechtlichen Problemen auf. An der Stelle wird deutlich, dass die grundgesetzlich postulierte Staatsferne zweischneidig ist - bedeutet die damit verbundene Verwaltungsnähe doch zugleich ein Ungleichgewicht in der Teilung der Gewalten zwischen Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Entsprechend ist der Durchgriff der langjährig in den Verwaltungsstrukturen verankerten "großen Volksparteien" (drastisch auch schon mal als "Filz" bezeichnet) auf die praktische Ausgestaltung des ÖRR. Viele Fragen, die nahe legen zu hinterfragen, ob die klassische Interpretation von Art. 5 GG im digitalen Zeitalter noch tragfähig ist und nicht eine Staatsnähe in Finanzierungsfragen mit einer Staatsferne in inhaltlichen Fragen eine zeitgemäßere Interpretation wäre. Die Nähe dieser Fragen zu denen einer Kulturflatrate wurde in der Diskussion kurz angerissen. Hans-Gert Gräbe, 23.01.2011
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