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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
2017-11-14


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Im Vortrag "Rechtliche Aspekte beim praxisorientierten Vermitteln von Cyberkriminalität" wurden eine Reihe von Fragen zur rechtlichen Stellung von Lehrkräften aufgeworfen, wenn diese sich mit kritischen Aspekten der Nutzung digitaler Medien im Unterricht praktisch auseinandersetzen wollen und dabei rechtliche Graubereiche betreten. Auf die rechtlichen Fragen selbst gehe ich hier nicht im Einzelnen ein und verweise dazu auf die Vortragsfolien. Leider gelang es nicht, die Diskussion auf die aufgeworfenen rechtlichen Fragestellungen zu fokussieren, zu übermächtig waren Bedarf und Leidensdruck der Teilnehmer, ihren Frust über den Stand der Medienerziehung an Schulen der BRD zu artikulieren. Eigenartig mutet dabei der Ruf nach der Schule an, die es richten solle, wenn im gleichen Atemzug betont wird, dass es das Elternhaus ja nicht leisten könne, weil die Eltern nicht zu den "digital natives" gehörten und weder wüssten, was die Kinder bewegt, noch über technische Bedingtheiten ausreichend informiert seien. Dass dieselben "Eltern" in den Parlamenten und Schulbehörden sitzen und man deshalb mit derselben Begründung billigerweise gar keine anderen als die beklagten Zustände erwarten könne, blieb ausgespart. Kann überhaupt eine für das digitale Zeitalter sinnvolle Medienerziehung auf der Basis von heute dominanten Medientheorien konzipiert werden, wie sie im letzten Seminar vorgestellt und diskutiert wurden?

Im Vortrag wurde aufgezeigt, dass einige medienerzieherische Aspekte im sächsischen Gymnasialcurriculum verankert seien, der Oberschullehrplan diesbezüglich aber nur Leerstellen aufweise. Auch um die Verankerung der Medienerziehung in der Lehramtsausbildung ist es schlecht bestellt. Damit wird das Problem "Medienerziehung" als ein grundlegendes Problem umfassender gesellschaftlicher Umgestaltungsnotwendigkeiten nicht nur der Schulbildung deutlich. Die Frage, ob Medienerziehung sinnvoll in ein Schulfach "Informatik" ausgelagert werden könne oder ein fächerübergreifender Zugang erforderlich sei, wird in (Becker 2017) genauer untersucht. Die langjährigen Auseinandersetzungen um ein Fach "Informatik" im Schulcurriculum, dessen inhaltliche Determination und den damit ausgelösten Verdrängungsdruck auf andere Fächer zeigen, dass hier vielleicht eine ganz andere Herangehensweise erforderlich ist. Herr Kleemann wies darauf hin, dass dies seit längerer Zeit bereits praktisch im Gange sei und sich die heutige Schule nicht mehr – wie Ende des 19. Jahrhunderts – am Humboldtschen Ideal der allseitig gebildeten Persönlichkeit orientiere, sondern primär daran, Staatsbürger zu formen, die in der Lage sind, Gesellschaft zu gestalten und auch gesellschaftliche Auseinandersetzungen zu führen. Siehe dazu noch einmal (Becker 2017).

Bei den rechtlichen Grauzonen, die im Vortrag angesprochen wurden, handelt es sich aber um genau eine solche gesellschaftliche Auseinandersetzung um die angemessene rechtliche Ausgestaltung der digitalen Zukunft. Dieser Gestaltungsprozess erschöpft sich nicht in Aktivitäten der Legislative, sondern wird geprägt durch umfassende Rechtspraxen, zu denen das Handeln von Lehrern in medienerzieherischen Kontexten dazugehört. In diesen Auseinandersetzungen ist der Lehrer (auch) als Staatsbürger gefragt.

Gesellschaft im digitalen Wandel

Termin: 14. November 2017, 15.15 Uhr

Ort: Seminargebäude, SG 3-10

Thema 1:

Kooperation und Konkurrenz im digitalen Wandel. Vortrag und Diskussion mit Jan Witte.

Thema 2:

Rechtliche Aspekte beim praxisorientierten Vermitteln von Cyberkriminalität. Vortrag und Diskussion mit Gustav Fichtner.

Ankündigung

Thema 1:

Die 4. industrielle Revolution wird in den Medien lang und breit nach Möglichkeiten der neuen Technik – Stichwort intelligente Fabrik – auf der einen Seite und Risiken – Stichwort Arbeitszeitverlust oder digitaler Kontrollverlust – auf der anderen Seite aufgeteilt, die dann in unzähligen Chancen- und Risikoberichten gegeneinander gehalten werden. Dabei geht etwas unter, was diese Revolution ist, warum es sie gibt und was ihre Widersprüche sind, auf die sich Zukunftsfreunde und Skeptiker so gegensätzlich beziehen. Die digitale Vernetzung als modernste Art der Kooperation von wirtschaftlichen Unternehmungen und zugleich als Technik der Konkurrenz um Marktanteile beinhaltet einige Eigentümlichkeiten, die im Vortrag erläutert werden sollen.

Jan Witte, 07.11.2017

Thema 2:

In meinem Vortrag „Rechtliche Aspekte beim praxisorientierten Vermitteln von Cyberkriminalität“ möchte ich aufzeigen, welche Grenzen es bei der Besprechung des Themas Computersicherheit im Schulunterricht gibt. Dazu sollen zunächst die Begriffe Keylogger, DDoS, Virtualisierung und Ransomware grundlegend erklärt und die dazugehörigen Sachverhalte (soweit rechtlich zulässig) auch praktisch vorgeführt werden. Darauf aufbauend möchte ich anhand von Fallbeispielen einige Gesetze aus dem Strafgesetzbuch aufzeigen, welche einer praxisnahen Vermittlung im Schulkontext unter Umständen im Wege stehen.

Als Abschluss des Vortrags und Übergang zur Diskussion wird die Verortung des Themengebiets „Computersicherheit“ im sächsischen Lehrplan für Informatik besprochen und auf die Relevanz dieses Themenkomplexes im Alltag einer digitalen Gesellschaft aufmerksam gemacht.

Gustav Fichtner, 07.11.2017

Anmerkungen

Im Vortrag "Kooperation und Konkurrenz im digitalen Wandel" ging es um die Frage, in welchem Umfang sich Konkurrenz und Kooperation in einer kapitalistischen Gesellschaft gegenseitig bedingen und welche Veränderungen sich in diesem Wechselverhältnis im Zuge des digitalen Wandels ergeben. Das Thema ist in einer von marktwirtschaftlichem Denken geprägten Gesellschaft mit dem Bild eines homo oeconomicus als ein durch rationales Handeln den eigenen Nutzen maximierendes Wesen schwierig zu entwickeln. Ähnliche Probleme praktischer, an einem "ICH-Kern" orientierter Argumentation begleiten uns seit der ersten Vorlesung. Die "wundersamen" Phänomene kooperativen Agierens finden sich in solchen marktradikalen theoretischen Ansätzen als die "unsichtbare Hand" bzw. "dem Markt" als alles richtender terra incognita.

Jeder (kleine) Unternehmer versteht aus seinen praktischen Erfahrungen heraus, dass es sich hierbei um Mythen handelt und das, was sich auf dem Markt so "wundersam" zusammenfindet, von einem intensiven gesellschaftlichen Diskussionsprozess begleitet wird, der sich in kurz- und langfristigen Verträgen, Bindungen und Allianzen institutionalisiert. Diese Institutionalisierungsformen verfestigen zugleich Machtbalancen und Abhängigkeiten in der Gesellschaft, die sich durch das undifferenziert gebrauchte Wort "Kooperation" kaum angemessen beschreiben lassen. Der digitale Wandel mit seinen umfassenden Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung stellt diese Prozesse auf eine neue Grundlage. Darauf wies Wolf Göhring bereits vor 20 Jahren hin und fasste die Herausforderungen an kapitalistisches Wirtschaften unter diesen neuen Bedingungen in der Formel "vernetzen, ohne sich zu vernetzen" zusammen. In verschiedenen Kontexten gaben solche Beobachtungen sogar Stoff für Überlegungen zum Ende des Kapitalismus oder – vorsichtiger – zum "Ende des Kapitalismus, wie wir ihn kennen" (E. Altvater).

Wo stehen wir nun 20 Jahre später? Das Feuilleton ist voll von Aussagen verschiedenster Art und Qualität zu Buzzwords über Welt verändernde Prozesse wie "Industrie 4.0", "Internet of Things", "Big Data" usw. Eine schwierige Grundlage für eine ernsthafte Beschäftigung mit dem aufgerufenen Thema. So bewegte sich auch die Diskussion eher an der Oberfläche und konnte sich – bei der Fülle des im Vortrag ausgebreiteten Materials – allein auf einige wenige Aspekte konzentrieren. Diese erwiesen sich bei genauerer Betrachtung regelmäßig als unterkomplex charakterisiert.

Literatur:

Hans-Gert Gräbe, 17.11.2017


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