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11.5.2022

Sehr geehrter Herr Endl,

vielen lieben Dank für Ihre E-Mail und Ausführungen.

Es ist so, wie Sie vom Nachbarschaftszentrum erfahren haben. Es gab hier im Jahr 2017 leider eine Umstellung von Seiten des Wiener Hilfswerks, was wir sehr bedauern. Über die Möglichkeit der Jahresförderung für gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen, die auch für Miet- und Energiekosten verwendet werden kann, versuchen wir dies etwas abzufangen.

Jede bei uns registrierte Selbsthilfegruppe kann um eine Jahresförderung ansuchen, wobei die maximale Fördersumme pro Selbsthilfegruppe 1.800,- beträgt.
Beachten Sie bitte, dass pro Selbsthilfegruppe pro Jahr nur ein Förderantrag gestellt werden kann.

Die Gruppe kann hier im Rahmen unserer spezifischen Förderrichtlinien für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen selbst entscheiden, für was die beantragte Fördersumme verwendet werden soll. Unter die förderbaren Leistungen fallen beispielsweise „Mietkosten in angemessenem Ausmaß“, hierunter fallen auch die Mietkosten in den Nachbarschaftszentren. Es gibt beispielsweise auch Gruppen, die ausschließlich hierfür einreichen.

Alle Informationen rund um die Förderung für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen sowie die Einreichfrist finden sie online unter:

https://www.wig.or.at/Förderungen.267.0.html

Wir bieten auch persönliche Gespräche an, um eine mögliche Einreichung für eine Förderung gemeinsam zu besprechen und hier alle Unterlagen durch zugehen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen etwas weiterhelfen, melden Sie sich gerne bei Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Yvonne Strohmayer

Selbsthilfe-Unterstützungsstelle SUS Wien