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15.1.2014

Sehr geehrter Herr Endl,

zum „Marktgespräch“ betreffend Hundehaltung möchte die MA 49 - Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien folgende Stellungnahme übermitteln:

Die Mitarbeiter der MA 49 (Forstarbeiter, Forstaufseher, Förster, Forstwirte) welche im Erholungsgebiet tätig sind, gehen bei Fehlverhalten von Besuchern informativ vor, sie sind nicht berechtigt Organstrafverfügungen auszustellen. Sie sind befugt, Anzeige zu erstatten. Dafür werden die Personalien vom Übertreter benötigt. Da es in Österreich keine Ausweispflicht für Erwachsene gibt, kann dies verweigert werden. Daher finden regelmäßig Kontrollen oder Schwerpunktaktionen gemeinsam mit der Polizei statt.

Bezüglich Hundeauslaufplätze Wienerberg: es gibt derzeit 2 Hundeauslaufplätze: Wbg –Ost mit 11.000m² und Wbg-West mit 1.850m².

Mit freundlichen Grüßen

DI Regine Anninger
Magistrat der Stadt Wien
Magistratsabteilung 49 -
Forstamt und Landwirtschaftsbetrieb der Stadt Wien
A-1100 Wien, Triesterstraße 114