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Sehr geehrte Frau Voh, sehr geehrter Herr Endl, Sie liegen absolut richtig mit der Annahme, dass auch mir an der Beantwortung dieser Fragen gelegen ist. Die zuständige Stadträtin wird dabei nicht nur von mir, sondern auch von LAbg. Kathrin Gaal und LAbg. Christian Hursky bei jeder Gelegenheit auf die - immer noch ausstehende - konkrete Beantwortung dieser Fragen hingewiesen. Auch darüber hinaus wird auf sämtlichen uns zur Verfügung stehenden Wegen versucht Informationen zu bekommen bzw. das Projekt und die Kommunikation darüber mit den AnrainerInnen zu forcieren. Bislang - so ehrlich muss man sich sein - leider mit eher durchwachsenem Erfolg. Ich werde die von Ihnen angesprochenen Punkte aber nochmals zum Anlass nehmen, um mit den beiden LAbg. Gaal und Hursky neue Möglichkeiten zu besprechen, um an diese Informationen zu gelangen. Bisweilen kann ich leider nur mit der offiziellen Beantwortung einer Anfrage der vorletzten Bezirksvertretungssitzung (Im Anschluss) aufwarten und der Aufrechterhaltung meines Versprechens, dass - sollte ich etwas neues in Erfahrung bringen - ich mit Ihnen in Kontakt treten werde. Liebe Grüße Bezirksrat Sascha Obrecht
Frau Vizebürgermeisterin Vassilakou teilt zu Teil 1 Ihrer Anfrage Folgendes mit: Im Jahr 2008 führte die Magistratsabteilung 21 B einen städtebaulichen Ideenwettbewerb durch mit dem Ziel einer Umnutzung des Eisringareals. Vorgesehen war die Errichtung von Wohnungen, eines Sportzentrums und von Verkaufsflächen. Für das im Wettbewerb als Siegerprojekt ausgewählte Projekt der Architekten Hermann & Valentiny und Partner wurde im Jahr 2009 die Widmung geschaffen. Das Plandokument 7935 wurde am 18. Dezember 2009 im Gemeinderat beschlossen und am 28. Jänner 2010 kundgemacht. Was die Umsetzung des Projekts anlangt, kann ich Ihnen mitteilen, dass bekanntlich eine Prüfung auf Kontaminierung des Erdreiches erfolgen musste, die mittlerweile abgeschlossen ist. Weiters wurde eine Statiküberprüfung der bestehenden Gebäude in Auftrag gegeben, die unmittelbar vor Abschluss steht; dadurch soll festgestellt werden, ob eine Weiternutzung der bestehenden Gebäude unter Berücksichtigung des Siegerprojekts möglich ist.
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