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Auszüge aus der Antwort vom 3.8.2011
Sehr geehrter Herr Endl, bezogen auf Ihre Anfrage vom 28. Juli 2011 können wir Ihnen Folgendes mitteilen: bisher wurde die eigenbetriebene Post-Geschäftsstelle in Wien, Hardtmuthgasse 139, nicht gemäß § 7 Postmarktgesetz (PMG) bei der Regulierungsbehörde zur Schließung angemeldet...... Schließungsvoraussetzungen gemäß § 7 Abs 3 PMG: Eine eigenbetriebene Post-Geschäftsstelle darf nur dann geschlossen werden,
Zudem wird vor der Entscheidung der PCK der Post-Geschäftsstellen-Beirat gehört. Dieser wurde aufgrund § 43 PMG der PCK als beratendes Gremium in Fragen der flächendeckenden Versorgung mit Post-Geschäftsstellen zur Seite gestellt und besteht aus Vertretern des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer sowie einem nicht stimmberechtigten Mitglied der RTR-GmbH. Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr RTR-Team
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Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH)
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