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"Sehr geehrter Herr ENDL.

Bezüglich Ihrer Anfrage darf ich mitteilen:

Sobald irgend ein Bürger den Polizeinotruf oder auch eine andere Polizeidienststelle kontaktiert ( persönlich oder telefonisch oder per Fax) ist die Polizei verpflichtet, diesem Bürgeranliegen nachzukommen.

Das heißt jeder Anruf beim Polizeinotruf (täglich etwa 5.000 - fünftausend) muss bearbeitet werden - eine Funkwagenbesatzung oder falls verfügbar eine Fußstreife muss zum angegebenen Einsatzort geschickt werden.

Daher ergeben sich einerseits (personell bedingt) fallweise längere Wartezeiten bei "echten Einsätzen" und andererseits eben, wie im geschilderten Vorfall, eine wiederholte Zufahrt von Polizeikräften zu ein und demselben "Einsatzort", auch wenn dort dann tatsächlich kein Einschreitungsgrund vorliegt.

Es muss und wird jeder Anruf - und daraus resultierend jeder Einsatz - jede Zufahrt dokumentiert und aufgezeichnet. Die POLIZEI muss IMMER kommen.

Dabei macht es keinen Unterschied, bei wem es sich bei den Anrufern handelt. Es gibt eine Vielzahl von Personen, die leider den Polizeinotruf aus irgendwelchen Gründen betätigen und so auch vielfach andere Einsätze verzögern. Aber die Betätigung des Polizeinotrufes - wenn auch unberechtigterweise ist NICHT strafbar. Aber es dürfen eben auch solche Personen nicht negiert werden - denn es darf auch in dieser Hinsicht keine "Diskriminierung" stattfinden.

Danke für die gute Zusammenarbeit im Allgemeinen und speziell im "Triesterviertel"

Mit freundlichen Grüßen, Hubert STOFF,CI"