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FritzEndl, 17.10.2010

Lieber Michael (Mrkvicka),

in der aktuellen "Falter"-Ausgabe findet sich eine Kolumne von Doris Knecht, die mich empört. Sie bezeichnet darin alle Strache-WählerInnen als "Deppen". (Ich habe den Text gescannt und sende ihn dir im Anhang.)

Diese "Arroganz der BildungsbürgerInnen" ist ja noch schlimmer als die Beschimpfungen im Jänner durch den "Grünen" Favoritner Bezirksrat Georg Prack, der die FPÖ-BezirkspolitikerInnen in seiner Webseite als "strohdumm" bezeichnet hat. ( http://www.dorfwiki.org/wiki.cgi?Triesterviertel/BezirkspolitikerBezirkspolitikerinnen)

Ich habe im Internet zum Thema "Üble Nachrede" den nachstehenden Text gefunden und vermute, dass der "Falter" mit dieser Beleidigung ganz bewusst eine Anzeige provozieren möchte. Die Redaktion bzw. Frau Knecht würde sich vermutlich öffentlichkeitswirksam auf den Punkt (3) konzentrieren, um einer Bestrafung zu entgehen.

Ich würde mir aber dennoch eine Anzeige wünschen und würde diese auch als nicht FPÖ-Wähler unterstützen. Solche pauschalen Beleidigungen von uns sogenannten "kleinen Leuten" durch Journalistinnen wie Doris Knecht betrachte ich als mindestens so "abgehoben", präpotent, arrogant und unsensibel wie das Verhalten mancher PolitikerInnen. Sie tragen ebenfalls zur Spaltung unserer Gesellschaft bei, die sie gleichzeitig medial sosehr beklagen.

Mit lieben Grüßen, Fritz


"Üble Nachrede"

§ 111. (1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird (Anmerkung: z.B. im Internet), ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.


17.10. Antwort von Michael Mrkvicka:

Lieber Fritz!

Ich werde den Artikel weiterleiten, bin aber der Meinung, solche Leute einfach zu ignorieren. Wir sind gewählt worden, um etwas zu ändern.

Ich für meinen Teil werde meine sozialen Ansichten im Bezirk vertreten und an meine Bezirksräte weitergeben. Vielleicht kann ich das beschädigte Image der Politiker ein bisschen aufmöbel.

Schöne Grüße

Michael

19.10. FritzEndl an Michael Mrkvicka

Lieber Michael,

deine Ansicht, Beschimpfungen wie jene der Journalistin Doris Knecht zu ignorieren, hat natürlich eine gewisse Berechtigung. Ich bin aber ein Verfechter eines öffentlichen Dialogs, des miteinander Redens.

Könnten wir nicht Frau Knecht zu einer Diskussionsveranstaltung ins Triesterviertel einladen? Da könnte sie erleben, dass Menschen, die FPÖ wählen, diese Entscheidung auch begründen können und keine "Deppen" sind. Ich vermute, dass Journalistinnen wie Frau Knecht viele dieser Gründe gar nicht kennen, von selber erleben gar nicht zu reden.

Mit lieben Grüßen, Fritz