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2.1 E-Commerce

Electronic Commerce - Handel über das Internet. Dieser Begriff steht stellvertretend für eine Vielzahl von Geschäften (Ein- und Verkauf), die man im Internet machen kann; vom CD-Kauf bis zur Börsenspekulation. Der Sammelbegriff umfaßt Handels- und Verkaufstätigkeiten auf allen Ebene, also zwischen Unternehmen (B2B? / Business to Business) und auch zwischen Unternehmen und Konsumenten (B2C? / Business to Consumers) sowie Ausschreibungen und Auktionen.

Nach Expertenmeinung liegen in den Online-Shops die Marktchancen der Zukunft, obwohl die Sicherheit des Anbieters, der Waren (zB gefälschte Pharmazeutika), des Zahlungsverkehres, mögliche Transportschäden, grenzüberschreitende Rechtsprobleme bei der Gewährleistung noch viel zu wünschen übrig lassen. Die korrekte und vollständige Adresse des Verkäufers sollte unbedingt gegeben sein, eine Postfachadresse ist ein Risiko.

Auf der Konsumentenseite fallen Internetbestellungen unter die Fernabsatzrichtlinie. Das bedeutet eine kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 7 Tagen ab Warenerhalt, unter bestimmten Umständen sogar 3 Monate (wenn nicht hinreichend vom Verkäufer über Rücktritt belehrt wurde). Innerhalb der EU kann der VKI / Verein für Konsumenteninformationunter www.konsument.at bzw. der Internet-Ombudsmann unter www.ombudsmann.at angesprochen werden.

Neben dem bestellen von Kleidung und anderen Artikeln in Onlineshops werden von „Schnäppchenjägern“ immer öfter auch Reisebuchungen via Internet vorgenommen. Hier ist zu überlegen, ob es sich um einen renommierten Anbieter handelt oder ob es ein wenig bekannter Veranstalter ist. Die Zahlungsformen „Rechnung nach Erhalt der Ware“ (= Buchungsbestätigung mit Flugtickets) oder „per Nachnahme“ sind dann unbedingt vorzuziehen. Ein wirklich exaktes Durchlesen der AGB / allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unbedingt anzuraten, zB bei Fragen hinsichtlich Reklamationen oder zur Absicherung im Konkursfall.

Auf der Homepage einer Gemeinde kann zB ein Link eingerichtet sein, um auf lokalen Firmen – nach Branchen gegliedert - zu verweisen, bei denen Internetbestellungen möglich sind. Dadurch wir die Seriösität der Anbieter im Internet deutlich verbessert und die Unsicherheit bei der Bestellung wird verringert.

Auch die Ausschreibungen der Gemeinde sind über das Internet gut dokumentiert und tragen zur Transparenz bei.

Im B2B?-Bereich gibt es eine Vielzahl an Lösungen bzw. Portalen, wo die Anbieter bzw. Nachfrager nach Produkten und Leistungen ersichtlich sind.