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Mobilitäts Sicherung Durch Den Öffenlichen Verkehr


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die Zukunft der Mobilität nachhaltig zu gestalten wird in erster Linie am innovativen Ausbau des öffentlichen Verkehrs liegen.


Der öffentliche Verkehr kann eine der Stützen eines nachhaltigen Mobilitätskonzeptes sein. Grundvoraussetzung ist es hierbei die richtigen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen zu schaffen. Weiters ist eine Attraktivitätssteigerung des öffentliche Verkehrs, um gegenüber dem Individualverkehr konkurrenzfähig zu sein.

Diese Trendwende scheint nicht einfach zu verwirklichen zu sein. In Österreich sank der Anteil des öffentlichen Verkehrs an den zurückgelegten Personenkilometern von etwa 30 Prozent im Jahre 1970 auf rund 22 Prozent im Jahre 2003.


Die verbesserte Positionierung des öffentlichen Verkehrs soll über Innovationen, die durch erfolgreich getesteten Best-Practice-Beispiel erarbeitet, gelingen:

Beispiele:

  • dicht vernetzte großstädtische Verbundsysteme (Verkehrsverbund Ostregion) Verkehrsverbund Ost-Region
  • mittelstädtische Ortsbusse mit attraktivem Netz und Fahrplan (Dornbirn) Stadtbus Dornbirn
  • neue Regional- und Stadtbahnsysteme (Salzburger Lokalbahnen) Salzburger Lokalbahn/Stadtbus
  • integrierte Taktfahrpläne
  • neue Ticketingsysteme
  • Haus zu Haus-Transporte
  • adressengenaue Internet-Fahrplanauskunft
  • schneller Fernverkehr dank Neubaustrecken oder Neigezügen
Entscheidend für die Konkurrenzfähigkeit des öffentlichen Verkehrs mit Auto und Flugzeug ist letzten Endes aber die Gesamt-Reisezeit von Tür zu Tür unter Einschluss aller Umsteige- und Wartevorgänge.

Weitere Maßnahme zur Effizienzsteigerung des öffentlichen Verkehrs ist die Installierung umfassender Mobilitätsmanagents für Kommunen und Betriebe:

  • nach dem Beispiel Großbritanniens sind Großbetrieb, Immobilienentwickler und Betreiber öffentlicher Gebäude, etwa Schulen oder Krankenhäuser, zu verpflichten, einen Mobilitätsmanagementplan zu erstellen und in (in Kooperation) umsetzen.
  • Nach dem Beispiel der "Abwasserverbände" ist die Mitgliedschaft aller Gemeinden in Zweckverbänden für öffentlichen Nahverkehr und Regionalentwicklung gesetzlich vorzuschreiben.
  • Gemeinden sind zur Einhebung von Beiträgen für den öffentlichen Verkehr zu ermächtigen.
  • zu überlegen ist einerseits eine Verkehrserschließungspflicht der Gemeinden für Wohn- und Betriebsgebiete und andererseits ein von Lage und Dichte der Bebauung abhängiger Zuschlag zur Grundsteuer, der die Kosten der Erschließung durch den öffentlichen Verkehr wiedergibt.

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