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Beispiele und Kontaktmöglichkeiten für betreutes Wohnen
Quellen: Flugblatt, Projektbeschreibung (beide bei Karl Trischler) Kontaktperson Josef Mayrhofer Institution Verein „Betreutes Wohnen am Bauernhof für Senioren“ Adresse: Untermaseldorf 11, 4363 Pabneukirchen Telefon 07265/5380 0664/55 53 771
eMail: Betreutes Wohnen am Bauernhof für ältere Menschen Ein Leitfaden als Entscheidungshilfe
Landtechnische Schriftenreihe Heft 217, ÖKL 1999
Der Schwerpunkt für diese Ausgabe der Landtechnischen Schriftenreihe ist das Betreute Wohnen am Bauernhof für ältere Menschen. Dabei mietet ein älterer Mensch langfristig eine abgeschlossene, alten- bzw. behindertengerechte Wohnung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb. Eine pauschale Mindestbetreuungsleistung ist im monatlichen „Mietpreis“ meist enthalten. Gegen Aufpreis kann er weitere Leistungen wie Vollpension, Wäscheservice, Hilfestellungen im Alltag, Teilnahme an Freizeitveranstaltungen und sonstige Betreuung in Anspruch nehmen. Selbst bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit - zumindest bis zu einer bestimmten Pflegestufe - kann der Senior in der „eigenen" Wohnung bleiben. Aufgrund entsprechender Ausbildung übernimmt jemand aus der bäuerlichen Familie die Betreuung, Versorgung oder sogar Pflege der älteren Menschen entweder zur Gänze oder nur teilweise (in Zusammenarbeit mit Sozialen Diensten). Ein neuer Betriebszweig Ob „Betreutes Wohnen“ auf einem landwirtschaftlichen Betrieb als neuer Aufgabenbereich in Frage kommt, ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Wer sich die Betreuung älterer Menschen als langfristige berufliche Perspektive vor-stellen kann, hat eine wichtige Voraussetzung bereits erfüllt. Gibt es in der Region überhaupt Bedarf für Altenbetreuungsplätze. Es ist notwendig, sich genau über rechtliche Bestimmungen, wie Mietrecht, Raumordnung, Bauvorschriften, Gewerberecht etc. zu informieren. Welche Angebotsform für den Betrieb die optimale ist, sollte gründlich überlegt werden. Für die Betreuung älterer Menschen ist viel spezielles Wissen erforderlich - eine Ausbildung in diesem Bereich ist somit Grundvoraussetzung.
In der vorliegenden Schrift wird auf alle notwendigen Voraussetzungen näher eingegangen. Sie ist für die Landwirtin/den Landwirt, die/der überlegt, auf dem eigenen Betrieb „Betreutes Wohnen“ anzubieten, eine wichtige Lektüre! (Übrigens ist die LTS als Schulbuch anerkannt worden.)
Kontaktperson Bgm. Josef Ehrenmüller Institution Marktgemeinde Oberneukirchen Adresse Ledererstr. 1, 4181 Oberneukirchen Telefon O7212/7055
Homepage:
Kontaktperson: Bgm. Mag. Karl Huber Gemeinde Ernsthofen Adresse Hauptstr.21, 4432 Ernsthofen Telefon 07435/8450
eMail
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