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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
2018-10-24


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Die DSGVO im Zeitalter von "post privacy"

Termin: 24. Oktober 2018 15.15 Uhr

Ort: Seminargebäude, SG 3-11

Thema: Die DSGVO im Zeitalter von "post privacy". Diskussion

Ankündigung

„DSGVOhhh mein Gott, und jetzt?“ titelte die ''Zeit'' Anfang Mai 2018. Ein halbes Jahr später ist die Aufmerksamkeitswelle teilweise abgeebbt, die Diskussionen vor allem in kleinen Vereinen bleiben nach wie vor. Auslöser war die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die zum 25.05.2018 in Kraft trat und einheitliche Regeln zur Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt hat. Befriedigt werden soll dadurch nicht nur die Debatte um den juristischen Flickenteppich im EU-Raum zu diesem Thema, sondern auch das Bedürfnis nach Privatsphäre von Verbrauchern in der digitalen Welt.

Auf der anderen Seite schießen sich große Player schon auf die "post privacy economy" ein.

Privatsphäre ist ein Auslaufmodell und das ist auch gut so. Ziehen sich alle aus, hat keiner mehr Angst vor Nacktheit. Das ist der Kern von Post-Privacy, die Idee treibt gerade einen Keil in die deutsche Netzgemeinde. Als Ort, in dem sexuelle Unterdrückung und reaktionäre Strukturen gedeihen, gehöre die bürgerliche Erfindung des Privaten endlich abgeschafft, lautet die Forderung. (Christian Heller, 2011)

In welchem Umfang ist Datenschutz im Sinne des Gesetzes unter derartigen Rahmenbedingungen möglich, wünschenswert oder vielleicht auch kontraproduktiv? Dieser Frage wollen wir uns diskursiv nähern.

Weitere Links:

Hans-Gert Gräbe, Ken Kleemann, 01.10.2018

Anmerkungen

Die Diskussion drehte sich zentral um die Auswirkungen der DSGVO, Positionen aus dem Spektrum einer "post privacy" spielten so gut wie keine Rolle. Neben der sehr abstrakten Maxime "öffentliche Daten nützen, private Daten schützen" ging es vor allem um konkrete Auswirkungen der DSGVO im rechtsnormativen wie im rechtspraktischen Sinne.

Dabei wurde schnell deutlich, dass die Sache mit den "öffentlichen" und "privaten" Daten nicht so einfach und eindeutig ist, wenn Privatpersonen im öffentlichen Raum Handlungen vollziehen. Die Angebote etwa eines öffentlichen Webshops können privat nur genutzt werden, wenn private Daten an Externe weitergegeben werden und damit den "Raum privater Kontrolle" (Vorlesung vom 25.10.) verlassen.

Die mit der DSGVO eingenommene Position "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" hat im Frühjahr 2018 viele Webakteure extrem verunsichert und letztlich eine ganze Reihe von Anbietern zur Aufgabe bewegt. Natürlich kann man sich – wie eine Stimme in der Diskussion – auf den Standpunkt stellen: Recht geschehen, hättet ihr euch mal rechtzeitig bereits im Design eurer Angebote um diese Frage gekümmert. Allerdings sind dafür Ressourcen erforderlich, was Markteintrittsbarrieren erhöht und damit Konzentrationsprozesse in diesem Bereich weiter befördert.

Deutlich wurde auch, dass private Daten, die im Rahmen von Handlungsvollzügen anderen überlassen werden (und überlassen werden müssen), nur schwer technisch zu schützen sind. Hier sind komplexe rechtliche, soziale und ethische Regelungen begleitend erforderlich. Gewachsene technische Möglichkeiten insbesondere der Datenauswertungskapazitäten verschieben hier bestehende Grenzen in neue Bereiche und lösen damit gesellschaftliche Aushandlungsprozesse aus, diese neuen Grenzen adäquat zu befestigen. Die dabei erreichte Transparenz von Handlungsvollzügen erschwert zunehmend anonymes oder pseudonymes Handeln im Internet und damit Formen des Self Impression Managements, die noch vor 10 Jahren wie selbstverständlich in Gebrauch waren.

Darüber wurde zwar nicht gesprochen, aber nicht "Big Data", sondern die vereinfachten technischen Zuordnungsmöglichkeiten privater Handlungsvollzüge über private Smartphones haben hier ganz neue Dimensionen von "post privacy" aufgestoßen, wenn man Privacy als Fähigkeit zum Information Hiding missversteht.

Hans-Gert Gräbe, 30.10.2018


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