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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
2011-12-07


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Das Informationsfreiheitsgesetz - Intentionen, Akteure, Positionen

Termin: Mittwoch, 07.12.2011, 15.15 Uhr

Ort: Uni Leipzig, Johannisgasse 26, Raum 1-22

Christian Klimpel, Informatik

Ankündigung

In der Wikipedia wird die Thematik durch eine ganze Kaskade von Beiträgen abgesteckt,

In diesem Spannungsfeld wurde in den letzten Jahren ein gesetzlicher Raum ausgestaltet, der als wesentlicher Pfeiler der rechtlichen Rahmenregelungen der digitalen Gesellschaft angesehen werden kann.

Hans-Gert Gräbe, 1.12.2011

Bericht

Bereits im Vortrag wurde deutlich, dass im Bereich der juristischen Ausgestaltung von Informationsfreiheit in der BRD weiterhin vieles in Bewegung ist. Das Land Sachsen gehört in diesen Fragen eher zu den "Nachreitern".

Das damit verbundene Thema - das Verhältnis zwischen den "politisch Steuernden" und den "Gesteuerten" - ist allerdings deutlich älter, und so konnten wir an dieser Stelle zunächst konstatieren, dass auch hier mit dem digitalen Wandel "neuer Wein in alten Schläuchen" daherkommt. Allerdings wäre das eine statische Sicht, denn die neuen Optionen der Bürgerbeteiligung im digitalen Zeitalter eröffnen auch neue Gestaltungsmöglichkeiten und damit neue Sichten auf die Bedeutung von Informationsfreiheit für partizipatorische Prozesse. Insofern verschieben sich Gewichte zwischen Argumentationen und Interessengruppen, die eine neue Austarierung gesellschaftlicher Kompromisse erfordern. Diese ist mit der Gesetzgebung im Gange, auch wenn die aktuellen Formulierungen eher "Sollen"-Charakter haben und nur als Zwischenschritt zu einer den digitalen Praxen angemessenen Lösung gesehen werden können.

Dabei ist allerdings nicht nur die Gesetzgebung gefragt, sondern auch das Sammeln praktischer Erfahrungen im Tun, in denen bereits vorhandene Freiräume positiv ausgelotet werden. An derartigen Erfahrungen kommt später auch ein konservativer Gesetzgeber nicht mehr vorbei. Leipzig beschreitet etwa mit dem Ratsinformationssystem ERIS genau einen solchen Weg.

In der Diskussion wurde auch herausgearbeitet, dass das IFG nicht so sehr als Sanktionsinstrument für widriges Verwaltungshandeln Bedeutung besitzt, sondern diese eher auf der Ebene der Beschreibung von Verwaltungshandeln zu sehen ist. Diese Beschreibungen, also Verwaltungsrichtlinien, stecken die Rahmen für Verwaltungshandeln ab, und das Ringen um das "richtige" Verständnis von Informationsfreiheit im Kontext jeder solchen Richtlinie als Konkretisierung eines zunächst abstrakten Prinzips ist Teil des gesamten Gesetzgebungsprozesses.

Links:

Hans-Gert Gräbe, 8.12.2011


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