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Das Zugangserschwerungsgesetz - Intentionen, Optionen, Akteure, Argumente, Positionen, Aktionen, Geschichte

Termin: Montag, 28.06.2010, 17.15 Uhr

Ort: Uni Leipzig, Universitätsstraße 7, Seminargebäude, Raum 3-10

Quan Nguyen

Ankündigung

Mit dem "Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen" (kurz: Zugangserschwerungsgesetz – ZugErschwG) wird - auf dem Hintergrund des Themas Kinderpornografie - erstmals öffentlich und auf breiterer Front über die Installation technischer Sperren zu einzelnen Websites debattiert. Der Gesetzestext wurde am 18.06.2009 vom Bundestag und am 10.07.2009 vom Bundesrat verabschiedet - Drucksache 604-09 - und ein halbes Jahr später, am 17.02.2010, von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet und damit in Kraft gesetzt.

Das geschah zu einer Zeit, als in der Bundesregierung nach vehementen Protesten von Internet-Nutzern und zunehmenden Zweifeln an der Verfassungskonformität solcher Zugangssperren bereits ein Umdenken eingesetzt hatte, so dass das Gesetz bisher nicht zur Anwendung kam. Zur gleichen Zeit wurden Gesetzesinitiativen der Oppositionsparteien zur Aufhebung des ZugErschwG im Bundestag abgebügelt.

Von den Alternativen "Löschen" und "Sperren" scheidet nach Argumentation der Protagonisten des Gesetzes die erstere aus, weil sie eine Homogenisierung des internationalen Rechtsverständnisses über zu sperrende Inhalte voraussetzt. Die Praxis zeigt jedoch, dass auch im grenzüberschreitenden Verkehr bei so schwerwiegenden delikten wie Kinderpronografie eine Löschung der entsprechenden Inhalte durchzusetzen ist.

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