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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen / 2010-06-07 |
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Termin: Montag, 07.06.2010, 17.15 Uhr Ort: Uni Leipzig, Universitätsstraße 7, Seminargebäude, Raum 3-10 Norman Radtke
Weitgehend unbemerkt von der medialen Öffentlichkeit ist zum Januar 2010 mit ELENA, dem elektronischen Entgeldnachweis, ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem an zentraler Stelle umfassende Daten über Arbeitsverhältnisse gespeichert werden. Nach den Worten der Gesetzesinitiatoren geht es um eine weitere Verwaltungsvereinfachung bei der Beantragung verschiedener sozialer Leistungen, wo die relevanten Daten bisher von den Antragstellern direkt beizubringen waren. Nach digitalen Steuerverfahren, dem Zwang zur elektronischen Buchhaltung in Betrieben und Zugang zu dieser Buchführung im Rahmen der Betriebsprüfung oder der digitalen Abrechnung mit Krankenkassen sind dies nicht die ersten und einzigen Daten, die über die Bürger gesammelt und in zentrale Register eingespeist werden. Die gesellschaftliche Debatte um die Gefahren, die mit solchen zentralisierten Datensammlungen verbunden sind, und um die Angemessenheit der erhobenen Daten nimmt immer mehr Fahrt auf und führt zu Veränderungen an der Gesetzgebung oder sogar der - wenigstens zeitweisen - Aufgabe ganzer solcher Vorhaben wie im Fall der Vorratsdatenspeicherung. Im Vortrag geht es darum, diese Prozesse im Fall ELENA genauer zu beleuchten. Hans-Gert Gräbe
(Quelle: Kein Einsehen beim elektronischen Entgeltnachweis: Der Bundestag hat den Antrag der Partei Die Grünen auf Aussetzung und strikte Begrenzung des ELENA-Verfahrens mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition und der SPD am 30.9.2010 abgelehnt. So sind die Meldungen a la "Brüderle stoppt ELENA", die im Juli nach einem Interview des Handelsblattes mit dem Wirtschaftsminister von der Presse verbreitet wurden, nun tatsächlich Makulatur. Damit ist klar: Wir werden die von uns organisierte Verfassungsbeschwerde mit über 22.000 Beschwerdeführer/innen, die wir Ende März eingereicht haben, weiterführen. Seit Anfang Oktober liegt ein neues 140-seitiges Gutachten zu ELENA von Prof. Dr. Heinrich Wilms vor, das ebenfalls zu dem Schluss kommt, dass diese Vorratsdatenspeicherung von Arbeitnehmerdaten verfassungswidrig ist. Die von uns mit der Verfassungsbeschwerde beauftragten Anwälte Meinhard Starostik und Dominik Boecker fertigen momentan auf Grundlage dieses Gutachtens eine Ergänzung der Beschwerde.
Wir werden Sie zu dem Thema auf dem Laufenden halten.
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