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Hans Gert Graebe / Seminar Wissen /
2010-04-19


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Zum Begriff der Digitalen Gesellschaft

Termin: Montag, 19.04.2010, 17.15 Uhr

Ort: Uni Leipzig, Universitätsstraße 7, Seminargebäude, Raum 3-10

Fortführung der Diskussion vom 12. April 2010

Bericht

Die Diskussion diente noch einmal der Annäherung der Sichten der Seminarteilnehmer auf ein komplexes Phänomen des Wandels in unserer Zeit, das unter dem Begriff "Digitale Gesellschaft" nun politisch offensichtlich gefasst werden soll. Wir wollen darunter im Weiteren das verstehen, was sich als Kernpunkt der Debatte herausstellte - der Übergang von einer "alten Zeit" in eine "neue Zeit" mit vollkommen neuen technologischen Möglichkeiten.

Zunächst gab es das Plädoyer eines Teilnehmers dafür, dass ein solcher politischer Eingriff weder wünschenswert sein kann noch von Erfolg gekrönt sein wird, da sich die "Netzbewohner" ihre Welt längst selbst so eingerichtet hätten, wie sie sie brauchen, und Politik, gerade auch mit Blick auf die geringe Affinität für die wirklichen Bedürfnisse der "Netzgemeinde", da immer mehr Schaden als Nutzen stiften wird.

Mit Netzsperren, Kinderpornografie-Debatte und den politischen Ambitionen und Möglichkeiten der Regulierung des Internets ging es dann ins Detail, wobei ein anderer Teilnehmer die Rolle des advocatus diaboli (ich formuliere bewusst überspitzt) übernahm und kräftig für eine solche politische, genauer ordnungsrechtliche Regelung mit Zensur und Verboten argumentierte.

In der Diskussion kam schnell heraus, dass es sich um möglicherweise hehre Ziele handelt, allein die politische und rechtliche Praxis der Umsetzung zu wünschen übrig lässt. Uneinigkeit herrschte allein darüber, ob sich solche praktischen Umsetzungsdefizite (anderenorts auch schon mal als Kollateralschäden bezeichnet) durch eine bessere Gesetzgebung und Rechtspraxis vermeiden lassen, oder aber ein prinzipielles Problem derartiger ordnungsrechtlicher Ansätze darstellen.

Auf jeden Fall, das war ein weiteres Ergebnis der Diskussion, ist das Internet mitnichten ein rechtsfreier Raum, sondern bereits heute Gegenstand intensiver interessengeleiteter Regulierungsbemühungen, mit denen die Rechtsrahmen in technologisch neu aufgeschlossenen Bereichen gesetzt werden. Der Staat spielt hier oft eine zweitrangige Rolle, und die Ausführungen, welche die Einsetzung der Enquete-Kommission begleiteten, lassen hier auch keine grundsätzliche Wende erkennen. Um das besser zu verstehen, müsste man sich aber mit der politischen Genese solcher ordnungsrechtlicher Regulierungen genauer befassen - das Seminar will dieses Ziel an ausgewählten Beispielen verfolgen.

Hans-Gert Gräbe, 20.04.


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