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Argumente für verschiedene Akteursgruppen

Inhaltsverzeichnis dieser Seite
Nutzen für alle   
konkreter Nutzen für verschiedene Personen   
1. Bürger/innen:   
2. Politiker/innen:   
3. Verwaltung:   
4. Unternehmer/innen und Projektwerber/innen:   
5. Interessensverter/innen:   
Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen   
Grenzen für Öffentlichkeitsbeteiligung   
Weitere Seiten zum Thema   

Nutzen für alle    

Ein Beteiligungsprozess führt Personen mit unterschiedlichen Interessen, Meinungen und Ideen zusammen, die möglicherweise nicht miteinander in Beziehung getreten wären. Unterschiedliche Sichtweisen, Bedürfnisse und Erfahrungen werden ausgetauscht, wodurch umfangreicheres Wissen über die verschiedenen Facetten des Vorhabens entsteht. Spätere Entscheidungen können darauf aufbauen und sind so besser vorbereitet und abgesichert.

Wenn alle Interessierten die Möglichkeit erhalten, an einem sie betreffenden Vorhaben mitzuarbeiten, erhöht das die Identifikation und die Zufriedenheit mit dem Ergebnis. Dadurch haben die in einem Beteiligungsverfahren erreichten Ergebnisse oft eine höhere Akzeptanz und eine längere Haltbarkeit: Die Umsetzung erfolgt rascher, es muss später weniger oft nachgebessert werden, wodurch wiederum Zeit und Geld gespart werden kann. Interessenskonflikte im Rahmen eines Beteiligungsprozesses zu behandeln, kann auch dazu beitragen, drohende Rechtsstreitigkeiten abzuwenden.
Alle involvierten Personen von Beteiligungsprozessen profitieren weil ...

  • durch den Austausch von Sichtweisen und die gemeinsame Bearbeitung von Fragestellungen ein Interessensausgleich möglich wird;
  • innovative Ideen und neue Lösungsmöglichkeiten für bestehende Probleme entstehen;
  • durch Dialog- und Konsensbereitschaft die Beziehungen zu den anderen Teilnehmer/innen verbessert werden;
  • persönliche Beziehungen aufgebaut werden können, die zukünftige Kontakte erleichtern;
  • durch die Argumente und Sichtweisen der anderen Beteiligten bei allen umfassenderes Wissen entsteht;
  • durch „vervielfachtes“ Wissen Entscheidungen besser vorbereitet werden;
  • sich die Kompetenz für zukünftige Aushandlungen erhöht;
  • Sie als Politiker/in, Bürger/in, Projektwerber/in etc.Anerkennung und Sympathie gewinnen können.
konkreter Nutzen für verschiedene Personen    

Die angeführten Interessengruppen beschreiben die Hauptakteure in Beteiligungsverfahren, Darüberhinaus kann sich je nach Thema die Einbindung anderer Zielgruppen als nützlich erweisen.

1. Bürger/innen:    

Als Bürger/in profitieren Sie davon, im Beteiligungsverfahren Ihre Ideen, Meinungen und Vorstellungen zu einem Thema oder zu einem Vorhaben einbringen zu können. Zudem sind Sie über sämtliche Aspekte des Vorhabens besser und aktueller informiert als Außenstehende und gewinnen Einsicht in Entscheidungsprozesse. Als Bürger/in oder Mitglied einer Bürger/inneninitiative profitieren Sie von einem Beteiligungsprozess, weil...

    • Sie eigene (Wert-)Vorstellungen, Ideen und Interessen einbringen und umsetzen können;
    • Sie Entscheidungen, die Ihre Lebensqualität betreffen, aktiv mitgestalten und beeinflussen können;
    • Sie (besseren) Zugang zu relevanten Informationen erhalten;
    • Sie bessere Einsicht in Entscheidungsprozesse erhalten und erfahren, wie Politik und Verwaltung funktionieren;
    • durch die Möglichkeit der Selbstorganisation neue Handlungsspielräume geschaffen und genutzt werden können;
    • Sie Anerkennung und Wertschätzung für Ihr Engagement und für Ihr Wissen als „Expert/in vor Ort“ erfahren können.
2. Politiker/innen:    

Als Politiker/in erhalten Sie durch Beteiligungsverfahren besseren Einblick in die Bedürfnisse unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen und können die Kommunikation mit den Bürger/innen verbessern. Beteiligungsverfahren ermöglichen es, widerstreitende Interessen besser zu integrieren und fördern eine Kultur der Zusammenarbeit und des Dialogs. Das wiederum kann das Interesse an der Politik wecken und Bürger/innen zur verstärkten Teilnahme ermutigen. Als politische Entscheidungsträger/in profitieren Sie darüber hinaus von einer ÖffentlichkeitsBeteiligung, weil...

    • die Kommunikation und der Informationsaustausch mit Bürger/innen und Interessenvertreter/innen verbessert wird;
    • Sie eine Kultur der Zusammenarbeit und des Dialogs mit Bürger/innen und Interessenvertreter/innen fördern und so die lokale Demokratie stärken;
    • Sie einen besseren Einblick in die Interessen und Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen erhalten;
    • Sie durch die Einbindung der unterschiedlichen Interessengruppen in den Prozess Erwartungsdruck und Lobbying reduzieren können;
    • Sie so genannte „Randgruppen“ durch einen Beteiligungsprozess in das Gemeindewesen integrieren können;
    • Sie das Vertrauen in politische Entscheidungen stärken können;
    • politische Entscheidungen, die auf der Grundlage eines Beteiligungsprozesses getroffen werden, stärker legitimiert sind;
    • Sie Ihr Image durch größere Bürger/innennähe verbessern können;
    • Sie erreichen können, dass sich (wieder) mehr Menschen mit ihrer Gemeinde oder Region identifizieren;
    • möglicherweise sogar einzelne kommunale Aufgaben durch selbstorganisierte, aktive Bürger/innen übernommen werden.
3. Verwaltung:    

Für Sie als Mitarbeiter/in der Verwaltung können Beteiligungsverfahren eine Entlastung bedeuten, weil das Projekt gemeinsam mit den Betroffenen erörtert oder erarbeitet wurde und Sie deshalb mit weniger Einsprüchen und nachträglichen Beschwerden rechnen können. Beteiligungsverfahren leisten darüber hinaus einen wichtigen Beitrag, das Vertrauen in die Verwaltung zu stärken. Als Mitarbeiter/in der Verwaltung nützt Ihnen ein Beteiligungsprozess, weil...

    • durch weniger Einsprüche, Stellungnahmen und nachträgliche Beschwerden nachfolgende Behördenverfahren oft schneller abgewickelt werden können und Sie dadurch entlastet werden;
    • Sie über Bedenken und Vorbehalte gegen ein Projekt oder einen Plan bereits früh informiert sind und aktiv damit umgehen können;
    • Sie durch die Einbindung der unterschiedlichen Interessengruppen in den Prozess Erwartungsdruck und Lobbying reduzieren können;
    • Sie damit eine Kultur der Zusammenarbeit und des Dialogs mit Bürger/innen und Interessenvertreter/innen fördern und so die lokale Demokratie unterstützen;
    • Sie einen besseren Einblick in die Interessen und Bedürfnisse von Bevölkerungsgruppen erhalten;
    • durch die Einbeziehung von Interessierten und Betroffenen die Abwägung und Zusammenführung unterschiedlicher Interessen erleichtert wird;
    • möglicherweise sogar einzelne Aufgaben von selbstorganisierten, aktiven Bürger/innen übernommen werden;
    • Sie das Vertrauen in die Tätigkeit der Verwaltung stärken können.
4. Unternehmer/innen und Projektwerber/innen:    

Den Dialog mit betroffenen Bürger/innen zu suchen, kann Ihnen als Unternehmer/in helfen, Konflikte mit Anrainer/innen zu entschärfen oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Bereitschaft zum Gespräch fördert das gegenseitige Verständnis und Vertrauen; dadurch können in Genehmigungsverfahren Berufungen vermieden und somit Kosten gespart werden. Auch Sie als Projektwerber/in profitieren von Beteiligungsprozessen, weil...

    • Sie Lösungen eher annehmen, wenn Sie an der Entscheidungsfindung beteiligt waren. Dadurch entstehen längerfristig "haltbare" Lösungen.
    • die Chance auf eine rasche Realisierung von Projekten durch weniger nachträgliche Beschwerden und Gerichtsverfahren steigt;
    • dadurch größere Rechtssicherheit entsteht und sich das unternehmerische Risiko verringert;
    • Sie mehr Verständnis – z. B. für die wirtschaftlichen Erfordernisse Ihres Betriebes – erzielen können;
    • Sie Ihr Unternehmen in der Gemeinde bzw. Region besser verankern können;
    • Sie eine Vertrauensbasis für künftige Kooperationen herstellen und auch das Vertrauen in Produkte und Dienstleistungen Ihres Betriebes stärken können;
    • Sie das Image Ihres Unternehmens verbessern können.
5. Interessensverter/innen:    

Für Interessenvertreter/innen bietet sich durch die Teilnahme an einem Beteiligungsprozess die Möglichkeit, die Interessen und Ideen der eigenen Gruppe bekannter zu machen und deren Chance auf Umsetzung zu erhöhen. Die Auseinandersetzung mit anderen Positionen schärft das eigene Profil und kann die Kompetenz für zukünftige Interessensaushandlungen stärken. Für Sie als Vertreter/in einer Interessengruppe bringt ein Beteiligungsprozess Nutzen, weil...

    • Sie (Wert-)Vorstellungen, Ideen und Interessen einbringen und umsetzen können;
    • Sie die Bedeutung Ihrer Organisation stärken können;
    • Sie bessere Einsicht in Entscheidungsprozesse erhalten;
    • ein Beteiligungsprozess die Chancen erhöht, Interessen und Positionen einzubringen, die sonst oft ungehört bleiben;
    • Sie (besseren) Zugang zu relevanten Informationen erhalten;
    • Sie die Kompetenz und das Profil Ihrer Organisation sowohl gegenüber Mitgliedern Ihrer eigenen Organisation als auch gegenüber der Öffentlichkeit verdeutlichen können;
    • eine Vertrauensbasis für künftige Kooperationen entstehen kann.
Auseinandersetzung mit anderen Sichtweisen    

Wenn Menschen mit unterschiedlichen Ideen und Vorstellungen, mit unterschiedlichem beruflichen Hintergrund und unterschiedlicher Lebenserfahrung zusammenkommen, treffen meist gegensätzliche Ansichten aufeinander. Deshalb erfordert Beteiligung auch Zeit und die Bereitschaft, sich mit anderen Meinungen auseinanderzusetzen und Diskussionen und Konflikte auszutragen. In der Gegenüberstellung verschiedener Standpunkte ergeben sich jedoch oft erst tiefere Einblicke in Problemstellungen und damit neue Ideen zu deren Lösung. Scheuen Sie also nicht die Auseinandersetzung, sie bringt Sie einer gemeinsamen Lösung näher!

Grenzen für Öffentlichkeitsbeteiligung    

Beteiligungsprozesse können wesentlich zu einer verbesserten, nachvollziehbaren Entscheidungsfindung bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse beitragen.Aber sie haben auch ihre Grenzen.
Beteiligungsprozesse haben wenig Aussicht auf Erfolg, wenn

  • die Betroffenen nicht daran teilnehmen wollen, weil sie beispielsweise Angst haben, vereinnahmt zu werden, schlechte Erfahrungen mit Beteiligungsverfahren gemacht haben oder andere Möglichkeiten sehen, ihre Interessen besser durchzusetzen.
  • die Unterstützung seitens der Entscheidungsträger/innen fehlt, etwa weil die Politik oder die Verwaltung eine Einschränkung ihrer Entscheidungsmacht befürchtet.
  • es keinen Handlungsspielraum gibt, weil die wesentlichen Entscheidungen bereits gefallen sind.
  • soziale Ungleichheiten und unterschiedliche Zugänge zu Beteiligungsprozessen nicht ausgeglichen werden
können; wenn es beispielsweise nicht gelingt, schwer erreichbare oder benachteiligte Gruppen (wie z.B. Migrant/innen) zu beteiligen.

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