Triesterviertel / Mach Mit Tagebuch / Wiener Stadtverfassung |
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25.2.2011
Sehr geehrter Herr Jerabek! (Büroleiter in der BV-Favoriten, FE) Zur Frage der Zulässigkeit des Antrags des Herrn BR und BV-StV Michael Mrkvicka betreffend "Erprobung eines Kommunikationsmodells (ähnlich Gablitzer Modell)" nimmt die MD-VD wie folgt Stellung: Im vorliegenden Antrag wird die Schaffung eines Rederechtes für Bürger und Bürgerinnen vor der Bezirksvertretung Favoriten verlangt. Dazu ist festzustellen, dass hiefür nicht nur eine Änderung der Geschäftsordnung der Bezirksvertretungen, sondern im Hinblick auf das Publizitätserfordernis auch eine Änderung der Wiener Stadtverfassung notwendig wäre. Gemäß Wiener Stadtverfassung § 104 dürfen jedoch Angelegenheiten der Gesetzgebung nicht Gegenstand von Anträgen der Bezirksvertretung sein. Der vorliegende Antrag ist daher unzulässig.
Mit freundlichen Grüßen
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