Die elektronische Unterstützung von Petitionen durch die „Handy-Signatur" | | (Bei der „Handy-Signatur“ ist kein Lesegerät wie für die „Bürgerkarte“ erforderlich.)
„Petitionen im Sinne des Gesetzes über Petitionen in Wien, LGBl. 2/2013 bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, konkrete Anliegen an den Gemeinderatsausschuss für Petitionen und BürgerInneninitiativen? (Petitionsausschuss) heranzutragen.“
„Für die Behandlung im Petitionsausschuss sind mindestens 500 Unterstützungen erforderlich.“ (aus: https://www.wien.gv.at/petition/online/)
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Voraussetzung: Am Bezirksamt freischalten lassen. | |
Eine dafür zuständige Stelle gibt es in jedem Bezirksamt.
Benötigt werden ein Personalausweis (Führerschein u.a.) und das eigene Handy.
EinE SachbearbeiterIn „begleitet“ die nötigen Schritte bis zur Freischaltung der „Handy-Signatur“ auf dem PC.
Das eingegebene Passwort + Widerrufpasswort für die Handy-Signatur wird zur Erinnerung auf einem Zettel mitgegeben.
Außerdem wird auf dem Blatt „Anfrage durchgeführt!“ über die meist zeitsparenden weiteren Anwendungsmöglichkeiten mittels „Handy-Signatur“ informiert.
Nun können Petitionen mittels Handy und PC unterstützt werden. | |
Die einzelnen Schritte ganz genau | |
Nicht: “Elektronische Einbringung von Petitionen” klicken! Sondern:
- In der Übersicht „Petitionsplattform“ Wahl der gewünschten Petition (“Petitionstitel”)
- „Angaben zur Petition“
- „Petition unterstützen“ anklicken
- „Bitte wählen Sie aus: Handy-Signatur oder Bürgerkarte“ (+Infos)
- Mobiltelefonnummer – Signatur Passwort eingeben
- „Identifizieren“ klicken
- SMS wird gesendet mit „Handy-Signatur-Vergleichswert“ (überprüfen)
- „TAN“- Zeichen eingeben. (5 Min.gültig)
- „Signieren“ …warten....
- „Petition - Unterstützungserklärung“
- Seite 1: Zustimmungserklärung
- „Weiter“
- Seite 2: „Angaben zur natürlichen Person“
- „Zustimmungserklärung“ „Ja, ich unterstütze die Petition XXX.“ anklicken
- „Weiter“
- „Kontrollseite“
- „Senden“
- „Abschlussseite“
- „PDF—Ansicht“( zum Ausdrucken) und „Beenden“ klicken…GESCHAFFT!
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