Triesterviertel / Grätzl Tratsch / Bescheid Zur Baubewilligung |
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MA37 Baupolizei 10. Bezirk Quellenstraße Nr.144
Aktenzahl: MA37-BB 863606-2016-1
Baubewilligung auf Widerruf gem. § 71 BO B E S C H E I D
Nach Maßgabe der mit dem amtlichen Sichtvermerk versehenen Plänen........wird die Bewilligung erteilt, die nachstehend beschriebene Bauführung vorzunehmen: Im Bereich des bestehenden Sportplatzes wird eine Schule bestehend aus einem unterirdischen und 4 oberirdischen Geschoßen sowie ein Müllplatz errichtet. Im Kellergeschoß befinden sich ein Turnsaal sowie Garderoben, Sanitärräume und diverse Nebenräume. Die Erschließung der Schule erfolgt über ein zentrales Treppenhaus mit einem Aufzugsschacht in der Stiegenspindel. In den oberirdischen Geschoßen befinden sich die Zentralgarderobe, Unterrichtsräume, Lehrerzimmer, Direktion und ein Zimmer für den Arzt. An der Ostfront führt eine offene Fluchtstiege vom 3.Obergeschoß bis ins Kellergeschoß. An der Westfront führt eine offene Treppe vom Turnsaal im Kellergeschoß in den Garten. Stellplätze: Der zwingenden Vorschrift des § 48 Abs.1 in Verbindung mit § 50 des Wr.Garagengesetzes (WGarG? 2008) zur Schaffung von zwei (2) Stellplätzen wird nicht entsprochen. Die Anzahl der Pflichtstellplätze, welche gemäß § 52 in Verbindung mit § 48 Abs. 1 und § 50 des WGarG? 2008 durch die Bauführung geschaffen werden müssen, bleibt zur Gänze hinter der gesetzlichen Stellplatzpflicht zurück
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