Triesterviertel / Grätzl Tratsch / Antworten Zum Rotlicht In Hardtmuthgasse |
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Büroleiter Bezirksvorstehung Favoriten 26.11.2014 Sehr geehrter Herr Endl, vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die von Ihnen angesprochene „Abstandsregelung“ von Schulen, Kindergärten, etc. zu Prostitutionslokalen ist im „neuen“ Wiener Prostitutionsgesetz 2011 nicht mehr enthalten. Zuständige Behörde ist die Polizei, sodass ich Ihr Mail an Herrn Stadthauptmann Hofrat Dr. Michael Lepuschitz mit dem Ersuchen weiter geleitet habe, Ihnen direkt zu antworten. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen Diese Antwort von Dr.Lepuschitz kam am 9.1.2015: Sehr geehrter Herr Endl, im Wege der Bezirksvorstehung habe ich Ihre E-Mail erhalten und das Stadtpolizeikommando Favoriten um Erhebungen ersucht.
Tatsächlich wird die von Ihnen genannte Adresse zu einem Prostitutionslokal im Sinne des Wiener Prostitutionsgesetzes umgebaut. Wie Ihnen bereits von der Bezirksvorstehung mitgeteilt wurde, hat die Änderung des Gesetzes auch die ursprünglichen „Abstandsregelungen“ entfernt, allerdings prüft die Sicherheits- und Verkehrspolizeiliche Abteilung der Landespolizeidirektion Wien in ihrem Genehmigungsverfahren sämtliche Umstände, welche für oder gegen die Errichtung eines Prostitutionslokales sprechen, im Rahmen des Gesetzes. Wenn Sie Wahrnehmungen zum Verdacht konkreter Verwaltungsübertretungen oder Straftaten haben, stehe ich gerne zu Ihrer Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Landespolizeidirektion Wien
Meine Antwort: Sehr geehrter Herr Dr.Lepuschitz, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich schätze das Bemühen der Polizei-Favoritens um ein möglichst friedliches Miteinander sehr und gehe davon aus, dass sie auch bei Gesetzesübertretungen in der Hardtmuthgasse dementsprechend eingreifen würde. Dennoch gestatten Sie mir bitte zwei rhetorisch gemeinte Fragen: 1. Es ist also gesetzeskonform, wenn direkt gegenüber von Kindergärten oder Schulen Rotlichtlokale betrieben werden. Widerspricht das nicht dem „gesunden Hausverstand“ ?
2. Dass Kindergärten überhaupt an der Triesterstraße schon aus gesundheitlichen Gründen (+Rotlichtmilieu) genehmigt werden, verstehe ich nicht. Für beide Themen (Gesetz und Gesundheit) ist die Polizei zwar nicht zuständig (die hat sowieso genug zu tun), die Bezirkspolitiker*innen aber schon. Mit freundlichen Grüßen Fritz Endl :-)
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