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An die Magistratsabteilung 21B Stadtteilplanung und Flächennutzung Süd-Nordost Betrifft: Quellenstraße 154/156 Einwand zur Absicht, auf der mit BB9 bezeichneten Fläche in einem Ausmaß von 50% dieser Fläche das Einstellen von Kraftfahrzeugen zu genehmigen und die übrige Fläche gärtnerisch auszugestalten. Begründung: Da für diesen Bereich die Grundstückseigentümerin Frau Prof. Klement schon seit Jahren ein so genanntes „Grabeland“ bzw einen „Friedensgarten“ gedacht und geplant hat, sollte ihr Wunsch und ihre Bestrebung es endlich realisieren zu können, berücksichtigt werden. Dies kann jedoch nur derart erfolgen, indem dieses Areal „Auto-frei“ belassen wird. Das Areal ist zu klein um auf 50% davon das Einstellen, bzw. darauf die Durchfahrt von Kraftfahrzeugen zu gestatten. Die Kompensation des Stellplatzverlustes ist durch die optimale Versorgung durch höherrangige öffentliche Verkehrsmittel (Linien 6 und 65, nähe S-Bahnstation Matzleinsdorferplatz) mehr als erfüllt. Einstellmöglichkeiten werden auch in vielen in der Umgebung befindlichen neu errichteten Wohnhausanlagen angeboten. Die Verkehr-, Verkehrslärm- und Abgasbelastung (inzwischen über 70.000 KFZ/Tag auf der Triester Straße) mögen, wie auch im Masterplan Verkehr 2003 gefordert, reduziert werden - der fußläufige Verkehr, der öffentliche Personennahverkehr und der Fahrradverkehr gefördert werden. - Deshalb begrüße ich auch die Errichtung eines Fußweges zur Verbindung der Parkanlagen und die Beseitigung der illegalen Kraftfahrzeugreparaturstätte Quellenstraße 152. Der Ausgleich des Verlustes an Grünland durch Epk Widmung der bestehenden Grünfläche im Kreuzungsbereich Quellenstraße/Triester Straße soll und kann auch nicht durch „Zupflastern“, wie im Blocksanierungskonzept präsentiert wurde, erfolgen. Mir ist die verwirrende Situation der Eigentums- und Nutzungsrechtslage der Gründstücke nördlich der Wohnhäuser Quellenstraße 154 und 156 bekannt. Umso mehr ist gerade durch die Festlegung der Nutzungsmöglichkeiten dieses Areals im Plandokument 7805 eine Klärung erforderlich und der Wunsch der Eigentümerin Frau Prof. Klement zu berücksichtigen und bevorzugen.
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