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Bauliche Maßnahmen zur Ermöglichung und Förderung des Gehens.
Bei der Frage nach den Motiven bei der Verkehrsmittelwahl gaben viele Befragte die Zeitersparnis als Hauptgrund an. Dementsprechend müssen die Planungen für eine erfolgreiche Förderung des Gehens die objektive und subjektive Zeitersparnis berücksichtigen, denn Zeit ist nicht gleich Zeit. Wie groß der Zeitaufwand für einen Weg empfunden wird, hängt unmittelbar mit der Attraktivität des Umfeldes zusammen. Attraktiv gestaltete Wegstrecken werden gegenüber öde gestalteten Wegen, als subjektiv kürzer empfunden:
Im Normalfall gilt auf den Straßen der Vorrang des Fahrzeugverkehrs gegenüber dem Fußgänger. Dies betrifft auch Straßen die über keinen Gehsteig verfügen. Bei Straßen mit geringem Verkehrsaufkommen fördert das Nichtvorhandensein eines Gehsteiges das Rücksichtnehmen im Verkehr. Bei Straßen mit einem gestiegen Verkehrsaufkommen ist jedoch eine bauliche Trennung zum Schutz der Fußgänger vorzunehmen:
Die Breite eines Gehsteiges für bequemen Gehkomfort beträgt bei seitlichen Hindernissen wie Mauern mindestens 2,5 Meter. Besonderes Augenmerk ist auf die Gestaltung der Gehsteige im Vorfeld von Schulen und im Bereich von Bushaltestellen zu legen, wobei der Platzbedarf von Kindern durch Breitenzuschläge berücksichtigt werden sollte. Ab einer Frequenz von etwa 300 Personen pro Stunde und Richtung, wie sie in städtischen Geschäftsstraßen ohne weiteres vorkommen kann, sind Breitenzuschläge erforderlich. Als bequem gilt der Gehkomfort, wenn es durchschnittlich nur alle 20 Meter zu einer leichten Behinderung kommt. Gehwege sind so zu gestalten, dass sie weder als Abstellraum für Straßenmöblierung missbraucht werden, noch eine funktionslose Öde vermitteln. Bepflanzungen und Straßenmöblierungen, wie beispielsweise Bänke, Vitrinen oder Brunnen, sollen die Gliederung des Straßenraumes ermöglichen und zur Vielfalt und Abwechslung beitragen. Gehende wollen aber in erster Linie rasch vorankommen, daher sollte eine Gehlinie definiert werden, die möglichst geradlinig und frei von jeglichen Hindernissen verläuft.
Die Wahl des richtigen Belages erleichtert das Gehen und verdeutlicht die Funktion des Raumes. Die Vorteile von Asphaltbelägen liegen in den geringen Gesamtkosten, dem schnellen Einbau, der schnellen, Belastbarkeit und der einfachen Sanierung. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind jedoch gering, sodass größere asphaltierte Bereiche monoton wirken. Durch den Einbau von Pflasterelementen kann eine einfache und preiswerte optische Aufwertung erreicht werden.
Die Beleuchtung erfüllt mehrere Funktionen im Straßenraum:
Der Witterungsschutz gegen Niederschläge ist unverzichtbar und kann durch Arkaden und gedeckte Passagen oder durch Überdachungen erreicht werden. Um Rutsch- und Sturzgefahr zu vermeiden, ist der Witterungsschutz bei Rampen und Stiegen sowie an allen exponierten Stellen, wie Überführungen, Brücken oder Haltestellenbereichen, besonders wichtig.
Die Wegweisung für Gehende hat vor allem Informationen über den Nahbereich zu geben. Neben der reinen Zielangabe ist eine Information über die Beschaffenheit des Weges und Alternativrouten bedeutsam. Dabei soll die Gehzeit und die Gehdistanz angegeben werden. Um das Finden bestimmter Adressen zu erleichtern, sind an Kreuzungen die Hausnummern gruppenweise neben den Straßennamen hilfreich. Die Wegweisung ist attraktiv und leicht wahrnehmbar zu gestalten. An strategisch wichtigen Punkten, wie an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, sind leicht erkennbare Informationspunkte mit übersichtlichen und klar strukturierten Plänen aufzustellen.
Der Gehkomfort einer Stiege ist sehr stark von den Neigungsverhältnissen abhängig. Optimal sind Stiegen mit einer Auftrittstiefe von 31 Zentimetern und 16 Zentimetern Stufenhöhe. Um für Personen mit Fahrrad oder Kinderwagen Höhenunterschiede überwindbar zu machen, sind Stiegenanlagen mit Rampen auszustatten. Ist dies nicht möglich kann auch eine Schiebemöglichkeit angebracht werden. Bei der Anbringung von Haltestangen oder Geländern ist besonders auf gebrechliche und sehbehinderte Personen Rücksicht zu nehmen.
Kinder unterscheiden sich in ihrem Verhalten im Straßenverkehr deutlich von erwachsenen Personen. Ihr Gesichtsfeld ist eingeschränkt und verschiedene Umweltreize können noch nicht richtig verarbeitet und zugeordnet werden. Dies macht das Verhalten von Kindern spontan und wenig vorhersehbar. Zu dem werden Kindern auf Grund der geringen Körpergröße im Straßenverkehr oft übersehen. Bei der Planung ist diesen Umständen Rechnung zu tragen. In Bereichen in denen sich Kinder vermehrt aufhalten sind darum die Gehsteige großzügig zu konzipieren. Ebenfalls sollte das Augenmerk auf gut einsehbare Querungshilfen fallen.
Ähnlich wie Kindern benötigen auch ältere Personen besondere Rücksichtnahme in Bereichen des öffentlichen Verkehrs. Die physischen und sensorischen Leistungsfähigkeiten älterer Personen nehmen ab, sodass sie im Verkehrssystem immer weniger zu Recht kommen. Bauliche Maßnahmen wie durchgezogene Gehsteige, Aufpflasterungen, Mittelinseln, Vermeidung von Unter- und Überführungen und die Reduzierung von Kfz-Geschwindigkeiten sind Maßnahmen, die die Aufenthaltsqualitäten für ältere Menschen erhöhen.
Stellen an denen ein sicheres Überqueren einer Straße möglich ist, sind immens wichtig zu Reduktion von Unfällen. Wichtig ist hier vor allem der mögliche Sichtkontakt und die Kommunikation des Fußgängers mit dem Autofahrer. Die Möglichkeit gesehen zu werden hängt auf der anderen Seite von der Geschwindigkeit des Autofahrers und baulichen Maßnahmen der Querungsstelle ab:
Quelle: VCÖ (Hrsg.): Sicher gehen in Stadt und Land; Verlag Wissenschaft & Verkehr; Wien 2001
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