Innovative Themen / Siedeln Bauen Wohnen / Örtliche Raumordnung |
||||||||
Home Neues TestSeite DorfTratsch Suchen Teilnehmer Projekte GartenPlan DorfWiki Bildung+Begegnung DorfErneuerung Dörfer NeueArbeit VideoBridge VillageInnovationTalk AlleOrdner AlleSeiten Hilfe Einstellungen SeiteÄndern |
Instrumente der örtlichen Raumordnung.
Das Örtliche Raumordnungsprogramm einer Gemeinde setzt sich aus dem Örtlichen Entwicklungskonzept, den Ergebnissen aufbereiteter Entscheidungsgrundlagen, einem Erläuterungsbericht sowie dem Flächenwidmungsplan mit der Verordnung von Zielen und Maßnahmen zusammen. Der Flächenwidmungsplan ist die wichtigste planliche Maßnahme. Die Festlegung der Widmungen liegt im autonomen Entscheidungsbereich der Gemeinde. Dabei ist auf Planungungen und Maßnahmen des Bundes, des Landes und benachbarter Gemeinden Bedacht zu nehmen, soweit sie für die Raumordnung relevant sind. Der Flächenwidmungsplan gilt nach seiner aufsichtsbehördlichen Genehmigung (Prüfung des rechtmäßigen Zustandekommens und der Einhaltung der raumordnungsgesetzlichen Planungsbestimmungen) als rechtsverbindlich, das heißt als Gemeinde-Verordnung. Eine Änderung bedarf wiederum der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Seit der Novelle des NÖ ROG 1976 aus dem Jahr 1995 ist auch das Örtliche Entwicklungskonzept als ein Teil des Örtlichen Raumordnungsprogramms rechtlich verankert. Aufbauend auf den Entscheidungsgrundlagen sollen im Örtlichen Entwicklungskonzept die langfristigen Ziele der Gemeinde planlich und textlich dargestellt werden. Auf Grund dieser langfristigen Ziele sollen die kurzfristigen Entwicklungsziele für die nächsten fünf bis zehn Jahre und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen in Form einer Verordnung festgelegt werden. Die Möglichkeit, das Örtliche Entwicklungskonzept in den Verordnungsrang zu erheben, schafft den Gemeinden Handlungsspielräume für die künftige Flächenwidmung. Sobald ein Örtliches Entwicklungskonzept verordnet ist und sich die geplanten Widmungen innerhalb des damit vorgegebenen Spielraums bewegen, entfällt eine Begutachtung durch die Amtssachverständigen. So können in Hinkunft nicht nur Entscheidungen zu Flächenwidmungen oder zu ihren Änderungen viel schneller fallen, auch das entsprechende Verfahren wird erheblich verkürzt. Zur Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzepts wurde ein Leitfaden erstellt, der genaue Informationen für Gemeinde und Ortsplaner bietet.
Quelle: Raumplanung NÖ
In den letzten 20 Jahren stieg die durchschnittliche Nutzfläche einer neu errichteten Wohneinheit um 15 m² auf 123 m². Darüber hinaus leben in den Wohungen durchschnittlich immer weniger Personen. 2001 gab es bereits 30 % Singlehaushalte. Diese Siedlungs- und Bautätigkeiten haben naturgemäß reale Auswirkungen auf den Raum. Der Flächenverbrauch hat in den letzten Jahrzehten stetig zugenommen:
Quelle: Standard, 24.08.2006 Der Standard OrdnerThemen OrdnerDorferneuerung
| |||||||