Innovative Themen / Natur Und Umwelt / Vogelschutz Richtlinie |
||||||
Home Neues TestSeite DorfTratsch Suchen Teilnehmer Projekte GartenPlan DorfWiki Bildung+Begegnung DorfErneuerung Dörfer NeueArbeit VideoBridge VillageInnovationTalk AlleOrdner AlleSeiten Hilfe Einstellungen SeiteÄndern |
Kurze Beschreibung der Vogelschutzrichtlinie der EU.
Richtlinie 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten. Die Vogelschutz-Richtlinie betrifft die Erhaltung sämtlicher wild lebenden Vogelarten in den europäischen Gebieten der EU (ausgenommen Grönland).
Wichtigste Maßnahme zur Erreichung der Ziele der Vogelschutz-Richtlinie ist der Gebietsschutz. Zum Schutz der wild lebenden Vogelarten ist die Einrichtung von Schutzgebieten (Special Protection Areas; Natura 2000-Gebiete) vorgesehen. Diese Schutzgebiete sind von allen Mitgliedstaaten für die in Anhang I aufgelisteten Vogelarten einzurichten.
In Österreich wurden 99 Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie unter Schutz gestellt. Die Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie erfolgt in Österreich in den jeweiligen Landesnaturschutz- und -jagdgesetzen. Quelle: Umweltbundesamt - Richtlinien OrdnerThemen
| |||||