Hans Gert Graebe / Seminar Wissen / 2018-06-07 |
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Termin: 07. Juni 2018, 15.15 Uhr Ort: Seminargebäude, SG 3-13 Thema 1: Carl Munkwitz, Johannes Schmidt: Die deutsche Bundesregierung und ihre Digitalpolitik
Die deutsche Bundesregierung und ihre Digitalpolitik Seit dem Jahre 2014 scheinen die Aspekte der Digitalisierung letztlich auch ins Blickfeld der Exekutive auf deutscher Bundesebene geraten zu sein. Dementsprechend entwickelte die damalige Regierung auf Basis des verabschiedeten Koalitionsvertrags eine Abschiedserklärung zu netzpolitischen Fragen mit dem Titel „Digitale Agenda“. Während Branchenverbände wie der Bitkom e.V. diese Agenda „begrüßen“ und als „Startschuss für Deutschlands Weg in digitale Zukunft“ ansehen, hagelt es von Plattformen wie Netzpolitik.org oder Heise online fortwährende Kritik. Demnach sei dieses Papier eine Ansammlung „Leere[r] Phrasen oder Worthülsen statt politischer Entscheidungen“ und bestenfalls als eine Art Bestandsaufnahme der aktuellen Verhältnisse zu werten. Auch die „Digitale Strategie 2025“ aus dem Jahr 2016 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wird in der Medienlandschaft spöttisch empfangen, sodass in puncto Breitbandausbau wohl „bald mehr digitale Strategien als Anschlüsse“ existieren – während fast parallel dazu der besagte Bitkom e.V. die „Digitale Agenda der Bundesregierung nach zwei Jahren zu großen Teilen [als] umgesetzt“ erkennen möchte. Auch angesichts des Koalitionsvertrags der aktuellen „großen“ Koalition besteht somit ein breites Spektrum an öffentlichen Rezeptionen der bisherigen wie zukünftigen Digitalpolitik. Entsprechend werden wir einen Blick in die Bestandteile und auf die Sprache dieser Programme werfen, diese anhand exemplarisch ausgewählter Beispiele näher beleuchten sowie inhaltliche und sprachliche Ursachen für die enorme Bandbreite der medialen Berichterstattung herausarbeiten und zur Diskussion stellen. Carl Munkwitz, Johannes Schmidt, 31.05.2018 Blockchain Technologien als Plattform für smart contracts Die in den 90er Jahren von Nick Szabo als "Smart Contract" bezeichnete Idee beschreibt die Möglichkeit, durch Programmiersprachen formalisierte Vertragsprotokolle zu entwickeln, die aufbauend auf gesetzlicher Grundlage, der Wirtschaftstheorie als auch der Theorie von Netzwerk- und Sicherheitsprotokollen eine automatisierte Alternative zur Vertragsabwicklung auf Papier bieten sollen. Im Grunde findet man bereits etablierte Anwendungen in vielerlei Bereichen, sei es Amazon Web Services oder sogar ein simples Abonnement bei einem Zeitschriftenherausgeber. Smart contracts stellen somit in Form von automatisierter Geschäftsabwicklung bereits etwas Alltägliches im Markt dar. Mangels einer technischen Umgebung oder Plattform kann jedoch nicht das gesamte Potenzial von smart contracts konsequent umgesetzt worden sein. Durch die Integration von smart contracts in dezentralisierte Blockchains sollen daher neue Anwendungsfälle ermöglicht werden, unter anderem in Bereichen wie Logistik, Versicherung und Handel. Die Unveränderbarkeit und Nachvollziehbarkeit von Blockchain-Hinterlegungen spielen dabei eine zentrale Rolle bei der Regulierung und Sicherheit eines smart contracts und werden im Vortrag hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Ausführungen, wie es bei Bitcoin und Ethereum zu beobachten ist, näher beleuchtet. Christian Eberling, Thees Burfeind, 01.06.2018
Im ersten Vortrag ging es um die Entwicklung der Digitalagenda der Bundesregierung. Mit einer einfachen Textanalyse der jeweiligen Koalitionsvereinbarungen zeigte Herr Schmidt zunächst auf, wie sich das Gewicht einschlägiger Wortgruppen und Buzzworte über die letzten 15 Jahre verändert hat. Erst im Koalitionsvertrag 2014 wird vereinbart, Leitlinien und Grundsätze der Digitalpolitik als "Digitale Agenda 2014-1017" in einem separatem Dokument zusammenzufassen und zu systematisieren, wofür drei Ministerien (BMWE, BMI und BMVI) verantwortlich zeichnen. Ein konzertiertes und planmäßiges Vorgehen sieht anders aus. In jener "Digitalen Agenda" werden Maßnahmen in sieben Handlungsfelder eingeordnet:
Der Weg des Breitbandausbaus ist mit Versprechen gepflastert:
In der Diskussion wurde weiter der politökonomische Ansatz der Bundesregierung im Breitbandausbau deutlich, der wie im Energiebereich auf reguliertes privatwirtschaftliches Engagement setzt, das maßvoll mit Fördermitteln stimuliert wird. Konkret für Leipzig bedeutet dies, dass die vier Player hl-komm, Telekom, Kabel Deutschland und Primacom, die sich noch vor 10 Jahren in den lokalen Ausbau des Leipziger Kabelnetzes teilten, nun weitgehend unter drei Dächern globaler Akteure – Telekom, Vodafone Kabel Deutschland und der Tele Columbus Gruppe – konzentriert sind. Bleibt abschließend die Frage, was man von staatlichem Handeln oder Politik insgesamt zu derartigen Themen überhaupt erwarten kann. Die Engführung politischer Handlungsoptionen in der medialen Debatte auf staatliches Handeln verstellt die Sicht auf vielfältige kooperative Prozesse im zivilgesellschaftlichen Raum, die erheblichen Einfluss auf die konkrete gesellschaftliche Ausgestaltung von Prozessen des digitalen Wandels haben. Ansätze von Open Government und digitalem Verwaltungshandeln wären ohne eine Debatte um Open Culture und praktische Entwicklungen von Open Source Infrastrukturen kaum denkbar. Treibende Kraft ist also weniger staatliche Politik als vielmehr die "Multitude" der Intentionen und Ziele, die aus dem praktischen Handeln einer großen Vielfalt von Akteuren erwachsen. Diese Strukturen finden sich im politischen Leitbild einer regulierten Marktwirtschaft wieder, das Grundlage konkreten staatspolitischen Handelns der Bundesregierung ist. In enger Symbiose von Fördermittelstrukturen und privatwirtschaftlichem Engagement wird versucht, den digitalen Wandel zu gestalten. Dies gilt auch für stärker etatistisch organisierte kapitalistische Entwicklungsmodelle wie zum Beispiel in China. Der (ökonomietheoretische) Unterschied liegt vor allem in der Staatsquote, also der Frage, wie sich die gesellschaftlich verfügbaren Investitionsmittel verteilen. Zu beachten bleibt, dass die Wikipedia-Tabelle selbst nach westeuropäischen Standards zusammengestellt ist und deshalb die Entwicklungen in China nicht angemessen darstellt. Links:
Diese Fragen sind orthogonal zum Problem der rechtssicheren Aufbewahrung von Verträgen und insbesondere solchen abgestimmten Geschäftsprozessbeschreibungen. Dieses Problem kann u.a. mit Blockchain-Technologien gelöst werden. Bitcoin als erster Anwendungsfall der Blockchain-Technologie beruht auf einem besonders einfachen Geschäftsprozessmodell – es werden nur Zahlungen protokolliert; die Eigentumsübergänge selbst produktförmiger Verkaufsvorgänge (in einer Dienstleistungsgesellschaft sind auch Services Gegenstand von Verkausfprozessen) bleiben außer Betracht. Allein das vereinbarte Vertragsversprechen kann zweifelsfrei notiert werden, die (möglicherweise verschiedene) Interpretation des Notierten durch die beiden Vertragsseiten bleibt davon unberührt. Auch ist eine Rückabwicklung nur als zweite Vorwärtstransaktion (mit entsprechenden Kosten) möglich. Ebay hat für derartige Fälle umfassende Regeln auf der Basis des BGB erlassen ... Die im Vortrag genannten Eigenschaften Immutability, Disintermediation, Transparenz und Vertrauen decken also nur ein kleines Spektrum der Anforderungen ab, die im Zuge der automatischen Abwicklung von Geschäftsprozessen beachtet werden müssen und damit die Einsatzmöglichkeiten von Blockchain-Ansätzen begrenzen. Eine genauere Abgrenzung dieser "Bedingtheiten der Möglichkeiten" von Blockchain-Technologien im betriebswirtschaftlichen Einsatz ließen Vortrag und Diskussion offen. Hans-Gert Gräbe, 12.06.2018
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