Dorf Erneuerung / Öffentlichkeits Beteiligung |
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Einbindung von einzelnen Bürger/innen und organisierte Öffentlichkeit wie Vereine, Kammern, Interessensgruppen Die Inhalte stammen hauptsächlich aus dem Handbuch Öffentlichkeitsbeteiligung - siehe http://www.partizipation.at
Der Begriff der „Öffentlichkeitsbeteiligung“ bezeichnet die Einbindung verschiedener Akteur/innengruppen in einen Beteiligungsprozess – einzelne Bürger/innen und Bürger/inneninitiativen ebenso wie Vertreter/innen von Interessengruppen wie etwa Umweltorganisationen, Jugendvereine oder Kammern, die stellvertretend die Anliegen ihrer Gruppe einbringen. Diese Interessenvertreter/innen werden als „organisierte Öffentlichkeit“ bezeichnet. Nach Möglichkeit soll ein Beteiligungsprozess allen Betroffenen und Interessierten, also einer „breiten Öffentlichkeit“ offen stehen. Bei manchen Beteiligungsverfahren ist das allerdings nicht sinnvoll oder machbar, weil die Gruppe aufgrund der Größe in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt wäre. Dann ist es die Aufgabe der „organisierten Öffentlichkeit“, die Interessen aller Betroffenen zu vertreten.
Einerseits bestimmt die Art des Verfahrens – ob es sich also um ein formales oder informales Verfahren handelt – oder die gewählte Methode, wie stark die Interessen von Bürger/innen oder Interessenvertreter/innen einfließen können. Andererseits ist die Bereitschaft der Entscheidungsträger/innen aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft ausschlaggebend, inwieweit sie die Ideen von Bürger/innen in Planung und Entscheidung
berücksichtigen.
Beispiele:
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Ist die Errichtung von Betriebsanlagen, Straßen oder Einkaufszentren u. a. geplant, so sind in fast allen Fällen behördliche Genehmigungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben, in denen auch die Beteiligungsrechte festgelegt sind. Soll hingegen ein Gemeindekonzept erstellt werden oder über die Chancen und Risiken von Neuen Technologien diskutiert werden, gibt es keine rechtlichen Vorgaben zur Durchführung des Beteiligungsprozesses. Formale Verfahren sind verpflichtend durchzuführen.Wer sich beteiligt, wie weit reichend die Beteiligungsrechte sind, wie das Verfahren abläuft und was mit den Ergebnissen geschieht, ist gesetzlich geregelt. Die stärkste Position in einem formalen Verfahren ist die Parteistellung. Als Partei haben Sie weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten. Sie haben das Recht,
Informale Beteiligungsverfahren sind nicht auf diese Weise geregelt und können je nach Anlass unterschiedlich gestaltet sein. Sie basieren auf Freiwilligkeit und dem Prinzip der gemeinsamen Aufgabenbearbeitung. Sie haben zum Ziel, Informationen zu sammeln, Meinungen auszutauschen oder gemeinsam eine Lösung zu finden und manchmal auch, diese gemeinsam umzusetzen. Wer sich beteiligt, wie gearbeitet wird und welche Spielregeln dabei gelten, wird im Vorfeld festgelegt oder von den Mitwirkenden selbst bestimmt. Die
Methoden informaler Beteiligung sind vielfältig und flexibel, Beispiele dafür
sind Runder Tisch, Lokale Agenda 21, Mediationsverfahren u.a.
Öffentlichkeitsbeteiligung kann allen Beteiligten nützen. Beteiligungsprozesse sind aber keine Wundermittel, die sie immer und überall zur Problemlösung einsetzen können. Der Prozess führt Personen mit unterschiedlichen Interessen zusammen, die sonst vielleicht nicht miteinander in Beziehung getreten wären. Davon profitieren die verschiedenen Gruppen wie:
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